Kiel:Pistolen für Kolumbien: Gericht verhandelt ab Ende Februar

Kiel (dpa/lno) - Im Fall mutmaßlich illegaler Pistolenlieferungen von Deutschland über die USA nach Kolumbien hat das Landgericht Kiel die Anklage gegen drei Verantwortliche der Firmengruppe Sig Sauer mit Stammsitz in Eckernförde weitgehend zur Hauptverhandlung zugelassen. Sie sollen für die Ausfuhr von mehr als 47 000 Pistolen in die USA zwischen April 2009 und April 2011 verantwortlich sein, von denen in der Folge mehr als 38 000 nach Kolumbien weiterveräußert wurden. Wie das Gericht am Dienstag weiter mitteilte, wird die Hauptverhandlung voraussichtlich am 26. Februar 2019 beginnen und sich über mehrere Wochen erstrecken.

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Kiel (dpa/lno) - Im Fall mutmaßlich illegaler Pistolenlieferungen von Deutschland über die USA nach Kolumbien hat das Landgericht Kiel die Anklage gegen drei Verantwortliche der Firmengruppe Sig Sauer mit Stammsitz in Eckernförde weitgehend zur Hauptverhandlung zugelassen. Sie sollen für die Ausfuhr von mehr als 47 000 Pistolen in die USA zwischen April 2009 und April 2011 verantwortlich sein, von denen in der Folge mehr als 38 000 nach Kolumbien weiterveräußert wurden. Wie das Gericht am Dienstag weiter mitteilte, wird die Hauptverhandlung voraussichtlich am 26. Februar 2019 beginnen und sich über mehrere Wochen erstrecken.

Die Pistolen sollen einen Verkaufswert von insgesamt mehr als 16 Millionen US-Dollar gehabt haben. Die zuständige Strafkammer geht von einer unerlaubten Ausfuhr von Gütern in 99 Fällen aus. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. Ursprünglich hatte es fünf Angeklagte gegeben. Gegen zwei wurde das Verfahren abgetrennt und die Anklage gegen sie vom Gericht nicht zugelassen.

Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft soll es zwischen April 2009 und Juni 2012 mehr als 180 unrechtmäßige Lieferungen von Pistolen vom Typ SP 2022 oder entsprechende Versuche gegeben haben. Nach genehmigter Lieferung in die USA seien die Waffen dann nach Kolumbien geschickt worden, obwohl die für die Ausfuhr aus Deutschland erteilten Genehmigungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eine weitere Ausfuhr in das südamerikanische Land ausgeschlossen hätten.

Die Strafkammer des Gerichts kam dagegen zur Überzeugung, dass es angesichts eines firmeninternen Exportstopps im April 2011 danach keine Ausfuhrversuche mehr gab. Deshalb lehnte sie hierfür die Eröffnung des Hauptverfahrens ab.

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