Post:Der Brief kommt - nur wann?

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Die Deutsche Post darf sich künftig mehr Zeit mit der Briefzustellung lassen. (Foto: imago)

Das Wirtschaftsministerium will der Post mehr Zeit für die Zustellung geben - sie dafür aber verlässlicher machen. Für das Porto soll es künftig eine Art Obergrenze geben.

Von Michael Bauchmüller

Auf die Post ist Verlass - jedenfalls meistens. Mehr als 80 Prozent der Briefe landen schon am nächsten Werktag beim Empfänger, und so verlangt es, bisher, auch das deutsche Postgesetz: 80 Prozent müssen am ersten Werktag nach Versand beim Empfänger landen, 95 Prozent am zweiten. Das sind die Regeln - bisher.

Das Bundeswirtschaftsministerium will das 25 Jahre alte Postgesetz novellieren und die bisherigen Vorgaben lockern. Demnach müssen Briefe künftig erst am dritten Werktag zu 95 Prozent beim Empfänger oder bei der Empfängerin sein. Ein Brief, der freitags eingeworfen wird, müsste damit am Mittwoch spätestens ankommen. Oder allerspätestens am Donnerstag: Dann, so verlangt es das Ministerium in seinem Vorschlag, sollen aber auch 99 Prozent aller Briefe am Ziel sein. Eine so strikte Vorgabe gab es bisher nicht.

Anlass für die Änderung, so heißt es im Text des Gesetzentwurfs, sei "der Wandel der Bedeutung des Briefs". Erstens hat er an Bedeutung verloren, zweitens ist er längst nicht mehr erste Wahl, wenn es um schnelle Kommunikation geht. Das können E-Mails und Textnachrichten viel besser.

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Es gibt also weniger Briefe - und die müssten auch nicht mehr ganz so schnell unterwegs sein, argumentiert das Ministerium. Und weil der Transport der Briefe günstiger wird, wenn er unter weniger Zeitdruck stattfindet, soll das auch helfen, den Anstieg des Portos zu dämpfen. 1997, als das Postgesetz erlassen wurde, kostete ein Standardbrief noch umgerechnet 55 Cent. Heute sind es 85.

Expressbriefe kommen auch weiterhin nach einem Werktag an, sind aber teurer

Diesen Preisanstieg wiederum will das Ministerium auch auf anderem Wege deckeln. Ein eigener Paragraf soll die "Erschwinglichkeit" der sogenannten "Universaldienstleistungen" regeln. Da aktuell in manchen europäischen Ländern der Preis für einen Standardbrief über einen Euro steige, habe man eine "Notbremse" eingezogen, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium, jedenfalls im nächsten Verfahren für eine Preiserhöhung. "Über die Grenze von einem Euro soll das Porto für den Standardbrief im nächsten Verfahren nicht steigen." Natürlich dürfe es auch gerne deutlich darunter liegen.

Das alles bedeutet nicht, dass ein Brief nicht auch innerhalb eines Werktages zugestellt werden kann. Wer darauf Wert legt, muss eben zu teureren Zustellungen greifen, etwa dem Expressbrief. Auch sollen Briefträgerinnen und Briefträger weiterhin jeden Werktag in die Pedale treten: "Die Postversorgung wird auch in Zukunft eine Zustellung von Briefen und Paketen an allen sechs Werktagen umfassen", heißt es in dem Gesetzentwurf. Und machen die Post oder ihre Wettbewerber ihren Job nicht gut, soll künftig die Bundesnetzagentur auch zu saftigen Bußgeldern greifen dürfen.

Die Novelle soll auch mehr Konkurrenz ermöglichen

Ohnehin hatte das Postgesetz ursprünglich vor allem eine Aufgabe: Es sollte den Wettbewerb anfachen. Bei Briefen ist das nur mäßig gelungen, hier hat die Deutsche Post immer noch einen Marktanteil von 85 Prozent. Bei Paketen wird immerhin jedes zweite von der Konkurrenz befördert - aber auch hier teilen sich sechs Unternehmen quasi den ganzen Markt. Die Novelle soll es Postkonkurrenten nun leichter machen, auch im Markt für kleine Warensendungen Fuß zu fassen, wie sie häufig über das Briefnetz transportiert werden. Die marktbeherrschende Post muss ihnen Zugang zu diesem Markt gewähren.

Und auch zu den großen, schweren Warensendungen steht etwas im Gesetz. Weil die mitunter auch auf die Knochen der Paketzusteller gehen, sollen Pakete über zehn Kilogramm künftig gekennzeichnet werden. Über 20 Kilo Gewicht sollen künftig vier Hände tragen. Das alles freilich unter der Voraussetzung, dass sich die Koalition darauf verständigen kann: Ab sofort müssen sich die Ressorts der Bundesregierung mit dem Vorschlag befassen. Noch in diesem Jahr soll das Kabinett zustimmen, anschließend muss die Novelle den Bundestag passieren. Erst dann tritt die Neuerung in Kraft. Dann aber nicht zu 80, zu 95 oder 99 Prozent. Sondern hundertprozentig.

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