Täglich meldet das RKI etwa 25 000 Corona-Infizierte und auch die Grippesaison geht langsam los. Vor diesem Hintergrund soll es auch über den November hinaus möglich sein, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Therapeuten, Krankenkassen und Kliniken beschloss am Donnerstag, die Ausnahmeregelung bis Ende März 2023 zu verlängern.
Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich Versicherte damit weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu sieben Tage holen. Einmalig ist auch eine Verlängerung der Krankschreibung um weitere sieben Tage möglich.
Dem Gemeinsamen Bundesausschuss nach sei es schwer zu prognostizieren, wie sich die Fallzahlen bei Corona sowie die Situation in den Krankenhäusern entwickle. "Erschwerend kommt aber hinzu: Wir stehen vor der Erkältungs- und Grippesaison", sagte der Vorsitzende Josef Hecken. Die telefonische Krankschreibung schütze Patienten sowie das Praxispersonal.
Hecken wies vor allem auf chronisch kranke Menschen hin. Diese gingen häufiger in Arztpraxen und müssten vor vermeidbaren Infektionen geschützt werden. Mit der telefonischen Krankschreibung hätten Praxen nun weiterhin eine einfach umsetzbare Möglichkeit, leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander zu trennen und volle Wartezimmer zu vermeiden.