Konjunktur - Rostock:Verlängerung der Antragspflicht bei Insolvenz in Kritik

Corona
Blick auf die Zentrale von Creditreform. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Rostock (dpa/mv) - Die Verlängerung der Antragspflicht bei Insolvenzen ist bei der Wirtschaftsauskunftei Creditreform in Mecklenburg-Vorpommern auf Kritik gestoßen. "Da werden Probleme nur verschoben, und das produziert danach noch größere Schwierigkeiten", sagte der Geschäftsführer von Creditreform in Mecklenburg-Vorpommern, Benedikt von der Decken, der Deutschen Presse-Agentur. Die Unternehmer sollten sich mit den Problemen auseinandersetzen, wenn sie auftreten.

Zu Beginn der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung die Pflicht zur sofortigen Ausweisung einer Insolvenz zunächst bis zum 30. September ausgesetzt. Für überschuldete, nicht aber für zahlungsunfähige Unternehmen wurde die Insolvenzantragspflicht bis Ende dieses Jahres verlängert, sagte von der Decken. Es sei deshalb zu befürchten, dass nach dem Ende dieser Frist die Zahl der Insolvenzen stark ansteige.

Zugleich sei die wirtschaftliche Situation vieler Firmen nur schwer einzuschätzen. Dank staatlicher Hilfen wie Kurzarbeitergeld oder Überbrückungskredite sinke derzeit die Zahl der Insolvenzen im Vergleich zum Vorjahr, sagte von der Decken. Dies liege aber auch daran, dass die Eigenkapitaldecke vieler Unternehmen trotz der Corona-Pandemie noch ausreichend gut sei. "Offensichtlich haben die Unternehmer in den vergangenen Jahren gut gewirtschaftet."

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