Internet:Kurze Bestellbestätigung ist kein schlechtes Zeichen

Berlin (dpa/tmn) - Wer nach einem Online-Einkauf nur eine kurze Bestellbestätigung erhält, muss nicht beunruhigt sein. Werden in der Nachricht nicht die Details des Einkaufs aufgeführt, spricht dies für die Berücksichtigung des Datenschutzes durch den Verkäufer.

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Berlin (dpa/tmn) - Wer nach einem Online-Einkauf nur eine kurze Bestellbestätigung erhält, muss nicht beunruhigt sein. Werden in der Nachricht nicht die Details des Einkaufs aufgeführt, spricht dies für die Berücksichtigung des Datenschutzes durch den Verkäufer.

Viele Onlinehändler verschicken nach einer Bestellung eine umfangreiche Bestätigungs-Mail. Bei anderen gibt es nur ein simples „Danke für ihre Bestellung“ ohne weitere Infos. Das muss aber kein schlechtes Zeichen sein, erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Unter Umständen spricht die Zurückhaltung sogar dafür, dass der Anbieter den Datenschutz sehr ernst nimmt.

Denn unverschlüsselte E-Mails sind für Hacker leicht abzufangen und zu lesen. Enthält die elektronische Post sensible Daten wie die Kontonummer, fallen sie so schnell in falsche Hände. Besser ist es daher, wenn der Händler solche Informationen auf einer passwortgeschützten Webseite sammelt, die nach der Bestellung im Browser angezeigt und in der E-Mail verlinkt wird. Gleiches gilt zum Beispiel auch für Telefonrechnungen: Auch hier ist ein Link aus Datenschutz-Sicht die bessere Variante als ein PDF im Anhang einer E-Mail.

Gibt es nach dem Einkauf dagegen gar keine E-Mail oder eine entsprechende Webseite, müssen Verbraucher misstrauisch werden. Denn der Händler muss den Zugang der Bestellung auf jeden Fall in elektronischer Form bestätigen. Das ist nach Angaben der Verbraucherschützer gesetzlich vorgeschrieben.

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