Immobilien:Vermieter dürfen Bewerbungsunterlagen nicht ewig aufheben

Berlin (dpa/tmn) - Wer sich um eine Wohnung bewirbt, muss dem Vermieter in der Regel einige Bewerbungsunterlagen geben. Der Vermieter darf die hierbei übermittelten Daten nur so lange aufbewahren, wie es für seine Geschäftszwecke erforderlich ist, so der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

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Berlin (dpa/tmn) - Wer sich um eine Wohnung bewirbt, muss dem Vermieter in der Regel einige Bewerbungsunterlagen geben. Der Vermieter darf die hierbei übermittelten Daten nur so lange aufbewahren, wie es für seine Geschäftszwecke erforderlich ist, so der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Erhält der Mietinteressent die Wohnung, darf der Vermieter die Bewerbungsunterlagen zu der Mieterakte hinzufügen. Dort kann sie auch noch für eine gewisse Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses bleiben. Erhält der Mietinteressent die Wohnung nicht, dann darf der Vermieter die Unterlagen nur so lange behalten, wie es für seine Auswahl erforderlich ist.

Spätestens wenn die Wohnung endgültig vermietet ist, muss er die Bewerbungsunterlagen vernichten oder dem Interessenten zurückgeben. Die Unterlagen dürfen nur dann länger aufbewahrt werden, wenn der Mieter dies beispielsweise für die Bewerbung für eine eventuell zukünftig frei werdende Wohnung ausdrücklich wünscht.

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