Immobilien:Unrechtmäßige Maklerkosten zurückverlangen

Koblenz (dpa/tmn) - Seit 2015 gilt: Wer einen Immobilienmakler beauftragt, zahlt auch für dessen Dienste. In der Regel übernehmen Vermieter die Maklercourtage. Aber auch Mieter können einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragen. In diesem Fall müssen sie die Kosten übernehmen.

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Koblenz (dpa/tmn) - Seit 2015 gilt: Wer einen Immobilienmakler beauftragt, zahlt auch für dessen Dienste. In der Regel übernehmen Vermieter die Maklercourtage. Aber auch Mieter können einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragen. In diesem Fall müssen sie die Kosten übernehmen.

Verlangt ein Wohnungsmakler von beiden Parteien eine Courtage, können sie diese im Nachgang zurückfordern, erklärt die Rechtsanwaltskammer Koblenz.

Das gilt auch für verdeckte Provisionen, die gefordert werden, damit Interessenten einen Zuschlag für einen Miet- oder Kaufvertrag erhalten. In beiden Fällen gelten die Forderungen als unrechtmäßig.

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