Immobilien:Mietminderung wegen weniger Parkmöglichkeiten rechtens?

Berlin (dpa/tmn) - Fallen öffentliche Parkplätze in unmittelbarer Nähe zu einer Wohnung weg, berechtigt das nicht zur Mietminderung. Das teilt der Eigentümerverein Haus & Grund Deutschland mit. Dabei spielt es keine Rolle, ob die öffentlichen Parkplätze nur vorübergehend nicht genutzt werden können.

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Berlin (dpa/tmn) - Fallen öffentliche Parkplätze in unmittelbarer Nähe zu einer Wohnung weg, berechtigt das nicht zur Mietminderung. Das teilt der Eigentümerverein Haus & Grund Deutschland mit. Dabei spielt es keine Rolle, ob die öffentlichen Parkplätze nur vorübergehend nicht genutzt werden können.

Das gilt selbst dann, wenn der Mieter bei der Vermietung auf die öffentlichen Parkplätze hingewiesen wurde. Nur wenn der Vermieter explizit garantiert hat, dass während der Mietdauer öffentliche Parkplätze jederzeit zur Verfügung stehen, kann er später für deren Wegfall haftbar gemacht werden.

Anders sieht dies bei Parkmöglichkeiten aus, die der Vermieter zusammen mit der Wohnung vermietet. Sollten diese wegfallen, ist eine Minderung der Miete gerechtfertigt. In diesem Fall spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Wegfall zu vertreten hat oder ob der Wegfall dauerhaft oder vorübergehend ist.

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