Immobilien:Jobcenter muss Rückbaukosten für Wohnung zahlen

Berlin (dpa/tmn) - Wenn Leistungsempfänger des Jobcenters aufgefordert werden, in eine preiswertere Wohnung zu ziehen, müssen sie die Kosten nicht selbst tragen. Auch Rückbaukosten für die ursprüngliche Wohnung werden unter Umständen erstattet.

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Berlin (dpa/tmn) - Wenn Leistungsempfänger des Jobcenters aufgefordert werden, in eine preiswertere Wohnung zu ziehen, müssen sie die Kosten nicht selbst tragen. Auch Rückbaukosten für die ursprüngliche Wohnung werden unter Umständen erstattet.

Das Jobcenter kann verlangen, dass Leistungsempfänger in eine preiswertere Wohnung umziehen. In diesem Fall haben die Mieter Anspruch auf die Übernahme der Umzugskosten. Unter Umständen gehören dazu auch Rückbaukosten für vom Mieter eingebaute Einrichtungen in der ursprünglichen Mietwohnung. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin hervor (Az.: S 82 AS 25836/12), wie die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 22/2014) des Eigentümerverbandes Haus & Grund Berlin berichtet.

In dem verhandelten Fall hatte ein Jobcenter Leistungsempfänger aufgefordert, in eine günstigere Wohnung umzuziehen. Dieser Aufforderung kamen sie auch nach. Für ihre bisherige Wohnung bestand eine mietvertraglich geregelte Rückbaupflicht. Die Mieter hatten bei ihrem Einzug 1978 unter anderem die Decke mit Holz verkleidet und den Boden gefliest.

Die Mieter hatten beim Jobcenter rechtzeitig einen Antrag auf Übernahme als Kosten für die neu angemietete Wohnung gebeten, der jedoch abgelehnt wurde. Die Arbeiten wurden dennoch ausgeführt, nachdem die Mieter einen Auftrag im Internet ausgeschrieben und für 1000 Euro einen vergleichsweise preiswerten Anbieter gefunden hatten.

Das Sozialgericht verurteile das Jobcenter zur Übernahme der Kosten. Diese Aufwendungen zählten nicht zu den Wohnkosten, sondern zu den Umzugskosten. Den Ablehnungsbescheid des Jobcenters akzeptierten die Richter nicht. Denn dieser hatte sich nur auf die Kosten für die neue Wohnung bezogen. Über Umzugskosten sei nicht entschieden worden. Die Mieter wiederum hätten alles getan, um wirtschaftlich zu handeln.

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