Berlin (dpa/tmn) - Immobilienkredite müssen in der Regel durch eine Grundschuld im Grundbuch abgesichert werden. Kleinere Bauspardarlehen sind von dieser Pflicht laut der Bausparkassen-Verordnung jedoch ausgenommen. Bisher waren entsprechende Darlehen bis zu 30 000 Euro von einem Grundbucheintrag befreit. Diese Grenze wurde nun angehoben.
Laut der aktuellen Bausparkassen-Verordnung können Bauspardarlehen jetzt bis zu einer Höhe von 50 000 Euro ohne Eintrag ins Grundbuch aufgenommen werden. Das spart Grundbuchkosten. Die entsprechende Änderung ist Ende Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
„Die sogenannten Blankodarlehen eignen sich besonders für Modernisierungen, energetische Sanierungen und altersgerechte Umbauten“, sagt Christian König, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Privaten Bausparkassen.
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