Immobilien:Baumängel nicht vorschnell beheben

Berlin (dpa/tmn) - Taucht beim Bau einer Immobilie ein Mangel auf, kann dies den ganzen Zeitplan durcheinanderbringen. Kein Wunder, dass manche Bauherren den Schaden dann selbst beheben oder andere Handwerker dafür beauftragen wollen - auf Kosten des Unternehmens, das für den Mangel verantwortlich ist.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/tmn) - Taucht beim Bau einer Immobilie ein Mangel auf, kann dies den ganzen Zeitplan durcheinanderbringen. Kein Wunder, dass manche Bauherren den Schaden dann selbst beheben oder andere Handwerker dafür beauftragen wollen - auf Kosten des Unternehmens, das für den Mangel verantwortlich ist.

Doch Vorsicht, warnt der Bauherren-Schutzbund (BSB): So einen Schritt müssen Bauherren gut vorbereiten und erst alle Beweise sichern.

Bei kleineren Schäden kann ein privat engagierter Sachverständiger helfen. Bei größeren Mängeln ist unter Umständen ein Beweisverfahren vor Gericht nötig. Denn sonst bleiben Bauherren möglicherweise auf den Kosten sitzen.

Grundsätzlich müssen Bauherren der verantwortlichen Firma die Chance geben, die Mängel selbst zu beheben - und dafür eine angemessene Frist setzen. Passiert nach der schriftlichen Aufforderung wochenlang nichts, können Bauherren weitere Schritte einleiten.

Ein möglicher Schritt: Bauherren können für die Mängelbeseitigung einen Vorschuss vom Bauunternehmen verlangen. Darauf haben sie einen Anspruch, sie müssen die Kosten aber exakt belegen. Um die voraussichtlichen Kosten besser einschätzen zu können, sollte ein Fachunternehmen den Aufwand bewerten und einen Kostenvoranschlag erstellen, rät der BSB. Verweigert die Firma die Zahlung, muss ein Gericht den Streit klären.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: