Immobilien:Baufirma droht Insolvenz: Vertrag nicht vorzeitig auflösen

Berlin (dpa/tmn) - Wenn ihrer Baufirma die Insolvenz droht, sollten Bauherren Ruhe bewahren und den Vertrag nicht voreilig auflösen. Zwar dürfen sie Werkverträge grundsätzlich frei kündigen. Doch oft müssen Bauherren dann mit hohen Kosten rechnen, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB).

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Berlin (dpa/tmn) - Wenn ihrer Baufirma die Insolvenz droht, sollten Bauherren Ruhe bewahren und den Vertrag nicht voreilig auflösen. Zwar dürfen sie Werkverträge grundsätzlich frei kündigen. Doch oft müssen Bauherren dann mit hohen Kosten rechnen, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB).

Dem Unternehmer steht bei einer Vertragsauflösung meist ein Teil des Werklohns zu - abzüglich ersparter Aufwendungen. Ob eine Kündigung bei Insolvenz-Gerüchten sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Höhe des zu zahlenden Betrags ab. Steht das Haus kurz vor der Fertigstellung, kann sich eine vorzeitige Kündigung lohnen. Bei der Bewertung der Situation können Fachanwälte und Bau-Sachverständige helfen.

Noch besser ist es, wenn Bauherren vorab im Vertrag ein Sonderkündigungsrecht vereinbaren. Dies ist zum Beispiel möglich für den Fall, dass man auf dem eigenen Grundstück bauen lässt und der Unternehmer selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.

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