Grundrente:Rentenversicherung rechnet mit Hubertus Heil ab

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Es könnte noch holprig werden: Bundessozialminister Hubertus Heil besucht ein Mehrgenerationenhaus um sich mit Rentnern über die Grundrente austauschen. (Foto: dpa)
  • Die Rentenversicherung lässt kein gutes Haar am Grundrenten-Entwurf. "Es ist erkennbar, dass die sozialpolitische Begründung der vorgesehenen Regelungen zum Teil widersprüchlich und in der Zielstellung nicht eindeutig ist."
  • Zielgenauer würde die Grundrente nach Meinung der Rentenversicherung, wenn unterschieden würde, ob niedrige Arbeitszeiten oder niedrige Löhnen bei den Beziehern ursächlich seien.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Dass Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) seinen Grundrentenentwurf vergangene Woche in die Ressortabstimmung geben durfte, bedeutet: Das Kanzleramt hat grünes Licht gegeben. Nun zeigt sich, dass die weitere Reise des Grundrentenprojekts trotzdem holprig werden dürfte. Die Kritik an Heils Entwurf will einfach nicht verstummen. Aus den Reihen von Union und Arbeitgebern ist der Minister das gewohnt. Am Mittwoch aber bekam er bei einer Anhörung im Ministerium eine neue und ziemlich brisante Bewertung zu hören: die der Rentenversicherung.

Die ist nicht nur die zentrale Instanz in Sachen Rente, sie ist auch die Behörde, die umsetzen soll, was Heil auf 49 Seiten Gesetzentwurf festgelegt hat. Umso kritischer ist es für Heil, dass sie kaum ein gutes Haar lässt an seinem Entwurf. "Es ist erkennbar", heißt es schon in den Vorbemerkungen der Stellungnahme, "dass die sozialpolitische Begründung der vorgesehenen Regelungen zum Teil widersprüchlich und in der Zielstellung nicht eindeutig ist."

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Damit zielt die Rentenversicherung darauf ab, dass die Grundrente im Entwurf als Antwort auf den "postindustriellen" Arbeitsmarkt mit seinen heterogeneren Erwerbsbiografien dargestellt wird - aber gleichzeitig an lange Pflichtversicherungszeiten gebunden ist. Versicherte mit häufigen Wechseln zwischen Selbständigkeit und versicherungspflichtiger Beschäftigung könnten die Grundrente deshalb "tendenziell gerade nicht in Anspruch nehmen". Zielgenauer würde die Grundrente nach Meinung der Rentenversicherung, wenn unterschieden würde, ob das geringe Einkommen potenzieller Grundrentner auf niedrigen Arbeitszeiten, sprich einem Leben in Teilzeit, oder auf niedrigen Löhnen beruht. Laut Entwurf soll zumindest "geprüft" werden, ob die Wochenarbeitszeit künftig mit erfasst werden kann.

Durch die Kritik fühlen sich Heils Widersacher in der Union bestärkt

Mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert sieht sich die Rentenversicherung durch die geplante Einkommensprüfung inklusive Partnereinkommen. So sei es etwa verfassungsrechtlich bedenklich, dass Ehepaare gegenüber nicht verheirateten Paaren benachteiligt würden, weil letztere steuerlich nicht gemeinsam veranlagt werden. Nicht erfasst würden auch Minijobs und mit der Abgeltungsteuer versteuerte Kapitalerträge, ganz zu schweigen von vielen offenen Fragen zur Anrechnung von Auslandseinkommen.

Für das "vollautomatisierte Datenaustauschverfahren" mit den Finanzämtern wiederum, das die Einkommensprüfung ermöglichen soll, gebe es kein Verfahren, auf dem aufgebaut werden könne. Die IT müsste aber schon im Sommer funktionieren, solle die Grundrente von 2021 an ausgezahlt werden. Grundsätzlich sei die administrative Umsetzung eine "noch nie da gewesene Zäsur"; die Rentenversicherung werde "außerordentlich stark" belastet, auch weil die Grundrente rückwirkend gelten soll: "Im Ergebnis ist damit jeder einzelne Monat der den nahezu 26 Millionen Renten zugrunde liegenden Versicherungsbiografien zu betrachten." Die Daten liegen aber nicht alle elektronisch vor, sie müssten "aus anderen Unterlagen" herausgesucht werden. Zudem betrügen die Verwaltungskosten im ersten Jahr wohl "mehrere hundert Millionen Euro und damit mehr als 25 Prozent der Leistungsausgaben für die Grundrente".

Ähnlich kritisch sehen die Arbeitgeber den Entwurf. Die Finanzierung aus Steuern, heißt es in ihrer Stellungnahme, sei nicht gewährleistet. Zudem sei die Grundrente ungerecht, weil vor allem Teilzeitbeschäftigte profitierten und gleiche Beiträge künftig zu unterschiedlichen Renten führen könnten. Einen Beitrag gegen Altersarmut leiste sie auch nicht, denn sie ziele "ausgerechnet auf die Personengruppe, die nach Beamten am seltensten auf Grundsicherung angewiesen sind", sprich Rentner mit mindestens 35 Beitragsjahren. Kritik kam auch von Teilen der Opposition: Der FDP-Rentenpolitiker Johannes Vogel nannte den Entwurf den Versuch, ein "schon im Grundsatz verkorkstes Modell zu reparieren". Herausgekommen seien neue Ungerechtigkeiten "und ein Verwaltungschaos". Besser weg kam die Grundrente beim Paritätischen Gesamtverband: Sie sei ein überfälliger Schritt gegen Altersarmut, so die Stellungnahme; die Bedingungen seien aber zu restriktiv.

Eine Ministeriumssprecherin sagte, man strebe eine "zeitnahe Kabinettsbefassung" an. Das wird wohl schwierig, denn gerade die Bewertung der Rentenversicherung bestärkt die Kritiker in der Unionsfraktion. "Unzureichend und nicht zustimmungsfähig" sei Heils Entwurf, sagte der stellvertretende CSU-Landesgruppenvorsitzende Hans Michelbach. "Die Kritik der Deutschen Rentenversicherung überrascht uns nicht", sagte der Rentenexperte der Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU).

© SZ vom 23.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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