Stickoxid-Belastung:Was die EU-Klage für Deutschland bedeutet

Lesezeit: 3 Min.

Die Luft in deutschen Städten ist so schlecht, dass die Kommission klagt. Kommen jetzt Fahrverbote?

Von Michael Bauchmüller, Berlin, und Thomas Kirchner, Brüssel

Lange wurde sie erwartet, jetzt kommt die Klage wirklich: Wegen schlechter Luftqualität in vielen Städten und Regionen zieht die EU-Kommission gegen Deutschland und fünf weitere Länder vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Staaten hätten es versäumt, sich für die Einhaltung der Grenzwerte für Feinstaub oder Stickoxide einzusetzen, sagte EU-Umweltkommissar Karmenu Vella in Brüssel. An der schmutzigen Luft stürben in der EU jährlich mehr als 400 000 Menschen vorzeitig. Im Falle einer Verurteilung droht ein hohes Bußgeld.

Warum klagt die EU?

Deutschland verstößt gegen den Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft. Er muss seit acht Jahren eingehalten werden, die Bundesregierung hat die entsprechende Regelung mit beschlossen. Die EU-Kommission, die die Einhaltung der Verträge überwachen muss, leitete 2015 ein Verfahren ein. Es besteht aus mehreren Stufen. Deutschland wurde mehrmals vergeblich ermahnt. Die Klage vor dem EuGH ist die nächste Eskalationsstufe.

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Ebenfalls verklagt werden Frankreich und Großbritannien. In Paris (96 Mikrogramm) oder London (102 Mikrogramm) werden die Stickoxid-Grenzwerte erheblich überschritten. Laut Kommission haben die drei Länder "keine überzeugenden, wirksamen und zeitgerechten Maßnahmen vorgeschlagen, um die Verschmutzung schnellstmöglich - wie es das EU-Recht vorschreibt - unter die vereinbarten Grenzwerte zu senken". Zudem hätten sie keine Maßnahmen ergriffen, "um die Zeiträume, in denen die Grenzwerte überschritten werden, so kurz wie möglich zu halten". Ungarn, Italien und Rumänien werden wegen anhaltend hoher Feinstaubwerte verklagt. Tschechien, die Slowakei und Spanien kamen noch einmal davon, bleiben aber unter genauer Beobachtung.

Wie ist die Lage in Deutschland?

Derzeit überschreiten etwa 66 Städte die europäischen Grenzwerte - mit sinkender Tendenz. Hauptverursacher in den Städten ist der Straßenverkehr, und da vor allem der Dieselmotor: Auf ihn gehen knapp drei Viertel der Stickstoffdioxid-Last des Verkehrs zurück. Auch Schummeleien bei den Motoren machen sich hier bemerkbar: Weil viele Autos auf der Straße mehr Schadstoffe ausstoßen als bei Labormessungen, sind selbst relativ neue Diesel-Autos ein Problem. Allerdings bessert sich die Lage, je mehr neue Autos auf die Straße kommen. Schon jetzt liegen viele Städte nur knapp über dem zulässigen Grenzwert. Damit dürfte die Zahl betroffener Kommunen mit den Jahren deutlich sinken. Die schwierigsten Fälle - Städte wie München, Stuttgart, Köln oder Kiel - sind allerdings noch weit davon entfernt.

Was macht die Bundesregierung?

Die große Koalition spielt auf Zeit. Weil Autos im Durchschnitt nach 14 Jahren komplett ausgetauscht sind, soll vor allem eine Erneuerung der Fahrzeugflotte das Problem lösen - irgendwann. Bei neueren Autos soll zudem die Nachrüstung der Software helfen, die Abgasreinigung zu verbessern. Den nachträglichen Einbau entsprechender Technik dagegen lehnt die Bundesregierung bisher ab - schon weil nicht klar ist, wer dafür zahlen soll. Stattdessen hat der Bund ein "Sofortprogramm saubere Luft" erfunden: Es soll Städte unterstützen, etwa ihre kommunalen Flotten umzurüsten oder Vorgaben für Busse und Taxis einzuführen. Insgesamt eine Milliarde Euro stehen dafür zur Verfügung. In ihrer Verzweiflung hatte die Bundesregierung zwischenzeitlich sogar einen kostenlosen öffentlichen Nahverkehr ins Spiel gebracht, um Brüssel guten Willen zu beweisen. Allerdings ist von dem mittlerweile kaum noch die Rede.

Bundeskanzlerin Angela Merke reagierte auf die Klage mit den Worten, sie sehe Deutschland auf einem "sehr guten Weg", die Förderprogramme der Regierung seien "beispiellos". Es werde "sehr schnell" Fortschritte geben.

Wie geht es nun weiter?

Der Europäische Gerichtshof wird über die Klage befinden. Entscheidet er im Sinne der Kommission, was zu erwarten ist, wird Deutschland eine weitere Frist gewährt, um das Urteil umzusetzen. Geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, kann ein Zwangsgeld verhängt werden. Meist handelt es sich um eine Pauschale von mehreren Millionen Euro, hinzu kommt eine Strafe für jeden Tag, an dem das EU-Recht weiterhin gebrochen wird.

Kommen jetzt Fahrverbote?

Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts steht einem Fahrverbot rein rechtlich nichts mehr im Wege. Städte könnten Strecken oder Gebiete komplett für Stickstoffdioxid-Stinker sperren - theoretisch. In der Praxis aber lässt sich ein sauberes Auto von einem weniger sauberen Auto nicht unterscheiden. Dazu bräuchte es eine äußere Kennzeichnung etwa in Form einer Plakette. Die aber will bislang niemand in der Koalition: Sie gilt als allerletztes Mittel.

Was ist mit den dreckigen Lastwagen?

Auch für Lastwagen soll nun ein Kohlendioxid-Grenzwert gelten. Den gibt es schon überall in der Welt. Bis 2025 soll der Ausstoß neuer Fahrzeuge 15 Prozent unter dem Wert von 2019 liegen, bis 2030 sollen es 30 Prozent sein. Darüber hinaus will die Kommission die Batterieproduktion in der EU voranbringen und so die Umstellung auf elektrische Fahrzeuge fördern. Der Umweltverband Nabu nannte die Grenzwerte "unzureichend". Er sei "kaum geeignet, Lkw rasch deutlich effizienter zu machen und flächendeckend innovative, klimaschonende Technologien auf den Markt zu bringen", hieß es vom Verband.

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