Ernährung:Kunden haben kein Widerrufsrecht beim Lieferdienst

München (dpa/tmn) - Wer bei einem Lieferdienst zubereitete Gerichte bestellt, hat kein Widerrufsrecht. Bei Waren, die schnell verderben können, schließt der Gesetzgeber ein solches Recht aus. Wer also zum Beispiel eine Pizza bestellt und es sich kurz darauf anders überlegt, muss dennoch zahlen.

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München (dpa/tmn) - Wer bei einem Lieferdienst zubereitete Gerichte bestellt, hat kein Widerrufsrecht. Bei Waren, die schnell verderben können, schließt der Gesetzgeber ein solches Recht aus. Wer also zum Beispiel eine Pizza bestellt und es sich kurz darauf anders überlegt, muss dennoch zahlen.

Auch dann, wenn das gelieferte Essen nicht schmeckt, muss der Kunde zaheln, wie Jochen Weisser, Jurist beim Verbraucherservice Bayern, erklärt. „Das ist dann mein Problem“, sagt der Experte.

Verbraucher können sich aber immer beschweren und auf die Kulanz des Restaurants hoffen. Dieses möchte seine Kunden in der Regel halten und habe kein Interesse an einer schlechten Bewertung, sagt der Experte. Anders sieht es aus, wenn das Essen verdorben ist oder nicht die erwartete Qualität aufweist: Dann kann man es zurückgeben.

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