Cottbus:Zwei Monate Haft für Kohle-Gegner wegen Bagger-Besetzung

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Jänschwalde/Cottbus (dpa/bb) - Drei Wochen nach den Protestaktionen in den Brandenburger Tagebauen Jänschwalde und Welzow Süd hat das Amtsgericht Cottbus drei Umweltaktivisten wegen Hausfriedensbruchs zu jeweils zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Laut Urteil hatten die drei Männer gemeinsam mit anderen Kohle-Gegnern einen Bagger in dem Braunkohletagebau Welzow Süd besetzt, wie Gerichtssprecher Michael Höhr am Montag mitteilte. Damit wollten sie unter anderem gegen den Bericht der Kohlekommission demonstrieren, die sich für einen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038 ausgesprochen hat. Die Aktivisten forderten einen raschen Stopp des Braunkohle-Tagebaus.

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Jänschwalde/Cottbus (dpa/bb) - Drei Wochen nach den Protestaktionen in den Brandenburger Tagebauen Jänschwalde und Welzow Süd hat das Amtsgericht Cottbus drei Umweltaktivisten wegen Hausfriedensbruchs zu jeweils zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Laut Urteil hatten die drei Männer gemeinsam mit anderen Kohle-Gegnern einen Bagger in dem Braunkohletagebau Welzow Süd besetzt, wie Gerichtssprecher Michael Höhr am Montag mitteilte. Damit wollten sie unter anderem gegen den Bericht der Kohlekommission demonstrieren, die sich für einen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038 ausgesprochen hat. Die Aktivisten forderten einen raschen Stopp des Braunkohle-Tagebaus.

Die Männer hatten sich nach ihrer Festnahme geweigert, ihre Identität preiszugeben. Daher waren sie in Untersuchungshaft genommen worden. 20 weitere Bagger-Besetzer in den beiden Tagebauen waren nach ihrer Festnahme wieder freigelassen worden, nachdem sie ihre Personalien angegeben hatten. Auch diese Aktivisten erwarten mögliche Verfahren wegen Hausfriedensbruchs. Dieses Delikt kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.

Nach der Urteilsverkündung legten die Verteidiger der Angeklagten die Ausweise ihrer Mandanten vor, wie der Gerichtssprecher am Abend mitteilte. Die Polizei habe diese geprüft und festgestellt, dass gegen die Umweltaktivisten dort nichts vorliege. Da die Personalien nunmehr feststünden, habe das Gericht daraufhin die Haftbefehle aufgehoben und die Männer auf freien Fuß gesetzt.

Mit dem noch nicht rechtskräftigen Urteil entsprach das Gericht dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte dagegen Freispruch beantragt.

Vor Beginn des Prozesses hatten rund 40 Sympathisanten der Aktivisten vor dem Amtsgericht protestiert. Die Umwelt-Gruppierung Ende Gelände bezeichnete die Urteile in einer Stellungnahme als „politisch motiviert“. Damit solle vor weiteren Protestaktionen abgeschreckt werden, hieß es in der Erklärung.

„Ziviler Ungehorsam ist notwendig und legitim, um die Zerstörung des Klimas und ganz konkret des Dorfes Proschim noch zu verhindern“, erklärte die Sprecherin der Gruppierung, Tessa Galetti. Proschim in Südbrandenburg ist von Abbaggerung bedroht, wenn der Tagebau Welzow Süd noch ausgeweitet werden sollte. „Wir werden weiter blockieren, bis der letzte Bagger stillsteht“, kündigte Galetti an.

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