Cum-Ex-Geschäfte:Gericht verurteilt Ex-Topanwalt zu dreieinhalb Jahren Haft

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Geschützt vom Pixel: Ulf Johannemann war Staranwalt, jetzt muss er ins Gefängnis. (Foto: Andreas Arnold/dpa)

Im Steuerskandal um Cum-Ex-Aktiengeschäfte ist eine Entscheidung gefallen. Das Urteil gegen den früheren Staranwalt der Großkanzlei Freshfields bleibt deutlich unter der Forderung der Anklage.

Von Gianna Niewel und Meike Schreiber, Frankfurt

Für den Tag der Urteilsverkündung hat Ulf Johannemann einen grauen Anzug gewählt. Da steht er nun, der frühere Topanwalt, und hört zu, wie Werner Gröschel, der Vorsitzende Richter der 24. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts, das Strafmaß nennt: drei Jahre und sechs Monate Gefängnis für Beihilfe wegen schwerer Steuerhinterziehung.

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