Cum-Ex-Skandal:Zum Prozessauftakt fehlen die Hauptpersonen

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Kulisse der Bankenstadt am Main: In Sachen Cum-Ex-Aktiendeals sind Ermittler in Frankfurt Dutzenden Beschuldigten auf der Spur.

(Foto: Michael Probst/picture alliance/AP)

Fast 1000 Seiten Anklageschrift, damals Pionierarbeit: Nach dreieinhalb Jahren beginnt der Prozess um Hanno Berger und die einst erste Anklage wegen Cum-Ex-Aktiendeals. Es ist ein Verfahren mit Frust auf vielen Seiten.

Von Klaus Ott und Jan Willmroth, Frankfurt

Auf der Festwiese in Biebrich gibt es viel Platz zum Feiern, aber an Kirmes ist nicht zu denken. Jetzt steht da nur ein einziges Festzelt, umzäunt und mit Stacheldraht gesichert, am Eingang ein Schild mit dem hessischen Landeswappen: 900 Quadratmeter Provisorium für Prozesse am Landgericht Wiesbaden während der Pandemie. Genug Platz für bis zu 18 Angeklagte und 40 Zuschauer, Plexiglaswände, bei Bedarf Durchzug gegen krank machende Aerosole. Ganz schön groß für die Reste dieses Verfahrens, das in einen spektakulären Prozess hätte münden sollen. Dem sich nun aber wohl nur noch zwei statt sechs Angeklagte stellen werden, während die Hauptpersonen fehlen. Kein Spektakel, stattdessen Frust auf vielen Seiten.

Dreieinhalb Jahre ist es bald her, da legte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die erste Anklage vor in der Affäre um Aktiengeschäfte zulasten der Staatskasse. Eine Pionierleistung. Fast 1000 Seiten dick, selbst für Profis schwer zu lesen. Detailgenau hatten hessische Steuerfahnder ermittelt, was da ein Jahrzehnt zuvor gelaufen sein soll zwischen einem vermögenden, längst verstorbenen Unternehmer aus Berlin, dem Steueranwalt Hanno Berger und mehreren Bankern der Hypo-Vereinsbank (HVB), darunter der heute international zur Fahndung ausgeschriebene Paul Mora. Laut Anklage sollen sie sich mit Aktiendeals nach ausgetüftelten Plänen Steuererstattungen erschlichen haben. 113 Millionen Euro Schaden von 2006 bis 2008, entstanden durch doppelte Anrechnung von nur einmal gezahlten Steuern beim Handel von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividende. Ein industriell organisierter Griff in die Staatskasse, ursprünglicher Vorwurf: schwere Steuerhinterziehung.

Es wird Justizgeschichte geschrieben in dieser Affäre, seit Jahren beschäftigen die Cum-Ex-Steuertricks Ermittler und Gerichte, wohl noch nie sind Strafverfolger in Deutschland mit einer solchen Vehemenz gegen weite Teile der Finanzindustrie vorgegangen. Doch die Aufklärung verläuft schleppend, es gibt erst ein in Teilen rechtskräftiges Strafurteil des Landgerichts Bonn, wo ein weiterer Prozess läuft und nach dem Willen von NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) weitere Anklagen der Staatsanwaltschaft Köln "wie am Fließband" eingehen sollen. Die Kölner Ermittler sind besonders aktiv, außerdem gibt es Ermittlungsverfahren in Stuttgart, Hamburg und München.

Inzwischen hat auch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ihre zweite Anklage fertig - noch bevor der erste Prozess überhaupt beginnen konnte. Erst dauerte es fast ein Jahr, bis die Wiesbadener Anklageschrift ins Englische übersetzt war. Zwischenzeitlich wechselte der Vorsitz der Strafkammer am Landgericht, nach zwei Jahren war noch immer nicht über die Zulassung der Anklage entschieden. Das schaffte die Kammer im vorvergangenen Jahr, um den Prozessauftakt dann gleich zweimal coronabedingt zu verschieben. Aus der Strategie der Frankfurter Ermittler, mit Berger und Mora frühzeitig zwei der prominentesten Akteure in Sachen Cum-Ex vor Gericht zu bringen, wurde nichts.

Berger bestreitet, sich jemals strafbar gemacht zu haben

Berger, laut Ermittlern "Spiritus Rector" der angeklagten Geschäfte, hatte sich im November 2012 während einer Razzia in seiner damaligen Frankfurter Anwaltskanzlei in die Schweiz abgesetzt. Dort wohnt er im Bergdorf Zuoz in Graubünden und bestreitet, sich jemals strafbar gemacht zu haben. Gegen ihn liegen in Hessen und NRW Haftbefehle vor. Gerade hat das Frankfurter Oberlandesgericht Bergers Beschwerde gegen den Wiesbadener Haftbefehl abgeschmettert und deutlich gemacht, dass sich Berger nach Auffassung des Senats dem Verfahren wohl weiterhin entziehen werde. Der Ex-Investmentbanker Mora fehlt ebenso: "Er bestreitet energisch die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und behält sich seine Rechte vor, als neuseeländischer Staatsbürger in seinem Heimatland zu verbleiben", erklären seine Verteidiger.

Das Verfahren gegen zwei weitere ehemalige Banker, die zur fraglichen Zeit in Moras Team bei der HVB in London arbeiteten, wurde noch kurzfristig abgetrennt: Sie leben in Dublin und Gibraltar, wegen der Corona-Regeln können sie nicht problemlos zu den Verhandlungsterminen hin- und herreisen. Beide waren im vergangenen Jahr wegen anderer Fälle im ersten Cum-Ex-Prozess am LG Bonn zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatten zuvor umfangreich bei der Staatsanwaltschaft Köln ausgesagt und waren im Prozess teils geständig.

Bleiben zwei weitere Ex-Angestellte der HVB, gegen die von diesem Donnerstag an in Biebrich verhandelt wird: ein Berater, der den bereits Ende 2013 verstorbenen Unternehmer einst als Kunden betreute. Und ein Münchener Aktienhändler, der laut Anklage die Anweisungen seiner Kollegen aus London ausgeführt habe. Zwei Nebenfiguren also, die nun Haftstrafen befürchten müssen, während die Hauptpersonen im Ausland weilen. Beide haben die gegen sie erhobenen Vorwürfe bislang bestritten. Ihre Verteidiger wollten sich vor Prozessbeginn nicht äußern.

Mit seinem Beschluss vom 9. März hat das OLG Frankfurt für Aufruhr gesorgt, ja sogar eine akademische Debatte provoziert: Der Senat wies nicht nur Bergers Beschwerde gegen den Haftbefehl zurück, er sieht in den angeklagten Geschäften gar eine Form des "gewerbsmäßigen Bandenbetrugs". Es bestehe nach den "akribisch von der Generalstaatsanwaltschaft zusammengetragenen Beweismitteln (...) kein Raum für Zweifel, dass das gesamte von dem Angeklagten entwickelte und durchgeführte Geschäftsmodell von Anfang an auf Betrügereien angelegt und ausgerichtet war", schreiben die Richter. Bergers plötzlichen Umzug in die Schweiz werten sie eindeutig als Flucht.

Ein Beschluss des OLG Frankfurt könnte weitreichende Folgen haben

Die 26 Seiten könnten weitreichende Folgen für viele andere Cum-Ex-Verfahren haben. Betrug und Steuerhinterziehung, das geht nach ständiger Rechtsprechung eigentlich nicht gleichzeitig. Vereinfacht gesagt kann der Staat im deutschen Strafrecht nicht Betrugsopfer sein. Die Frankfurter Richter sehen das anders: Um mit den Deals überhaupt erfolgreich zu sein, hätten sich die Angeklagten vorher zu einer betrügerischen Bande zusammenschließen müssen. In wenigen Sätzen räumen die Richter auch mit der Idee auf, Cum-Ex könnten zulässige Steuertricks gewesen sein: sich Steuern mehrmals erstatten zu lassen, die nur einmal gezahlt wurden, und das "unter bewusster und gewollter Täuschung des Finanzamts", stelle sich "schon immer als betrügerisch dar".

Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Er endet mit der Aufforderung an die Generalstaatsanwaltschaft und die Wiesbadener Strafkammer, erst Bergers Haftbefehl neu zu fassen und dann dessen Auslieferung aus der Schweiz zu beantragen. Wegen Steuerdelikten liefert die Schweiz nicht aus, in Betrugssachen theoretisch schon. Es sieht ganz so aus, als hätten sich Berger und seine Anwälte mit der Beschwerde gegen den Haftbefehl keinen Gefallen getan. Und die zwei übrigen Angeklagten, die jetzt wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung vor Gericht stehen sollten, müssen sich plötzlich auch mit dem Betrugsthema auseinandersetzen, denn eine solche Entscheidung des höchsten hessischen Gerichts kann die Strafkammer in Wiesbaden kaum ignorieren.

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