Corona-Impfschäden:Klage wegen Impfschadens abgewiesen

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Millionen Menschen ließen sich mit neuen Vakzinen gegen das Coronavirus behandeln. Einige machen Impfschäden geltend und haben geklagt. (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Ein Mann macht den Impfstoff von Biontech für den Sehverlust auf seinem rechten Auge verantwortlich. Das Landgericht Rottweil sieht die Voraussetzungen für Ansprüche nicht erfüllt.

Von Werner Bartens und Elisabeth Dostert, München

Es ist nicht die erste Niederlage, und für Menschen, die ihr Leiden der Behandlung mit einem Arzneimittel zuschreiben, sind sie immer bitter. Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Rottweil hat am Mittwoch die Klage eines Mannes gegen Biontech abgewiesen. Ein 58-jähriger Mann macht einen Impfschaden geltend. Er schreibt der Impfung mit dem Vakzin Comirnaty eine "massive Verschlechterung der Sehkraft auf dem rechten Auge infolge eines Augeninfarkts zu." Er forderte von Biontech 150 000 Euro Schmerzensgeld und verlangte die Feststellung, dass ihm sämtliche materiellen und weiteren immateriellen Schäden aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu ersetzen seien.

Es handelt sich nicht um den ersten Prozess dieser Art in Deutschland. Und es ist auch nicht die erste Entscheidung eines Gerichts in diesem Zusammenhang. Eine gütliche Einigung lehnte das Mainzer Unternehmen Biontech bisher ab. Zuletzt hatte das Landgericht Düsseldorf Mitte November Klagen gegen zwei Impfstoff-Hersteller wegen mutmaßlicher Schäden durch Corona-Schutzimpfungen als unbegründet abgewiesen. Gegen Biontech hatten zwei Frauen und ein Mann aus Kaarst, Meerbusch und Düsseldorf geklagt. Sie fordern wegen angeblicher Dauerschäden insgesamt knapp eine halbe Million Euro als Schmerzensgeld und mehr als 30 000 Euro materiellen Schadenersatz.

Nebenwirkungen der Covid-19-Impfstoffe sind bekannt. Dies betrifft besonders lokale Schwellungen und Schmerzen oder allergische Reaktionen bis hin zum anaphylaktischen Schock. Auch Herzmuskelentzündungen traten etwas häufiger nach der Impfung auf, waren insgesamt mit weniger als einem Fall pro 10 000 Geimpften in der etwas gefährdeteren Gruppe der jungen Männer dennoch sehr selten. Ähnliches galt für Thrombosen und sehr seltene neurologische Erkrankungen und Lähmungen. Angesichts von in Deutschland mehr als 192 Millionen verabreichten Impfungen verschiedener Hersteller gegen Covid-19, weltweit waren es etwa elf Milliarden, ist die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle und der gesicherten Nebenwirkungen äußerst gering.

Der zeitliche Zusammenhang zwischen einer Impfung und einer Erkrankung beweist noch keine Kausalität. Im Jahresverlauf erkranken immer etliche Menschen neu oder bekommen einen Rückfall ihres chronischen Leidens. Wenn drei Viertel der erwachsenen Bevölkerung ein oder mehrmals ein Vakzin gespritzt bekommen haben, ist es daher statistisch zu erwarten, dass es in den Tagen, Wochen und Monaten nach der Impfung zu diversen Krankheitsfällen kommt, ohne dass dies mit den Impfstoffen zu tun haben muss.

Das Landgericht Rottweil ging im jüngsten Fall nicht der Frage nach, ob der Impfstoff von Biontech den Augeninfarkt ausgelöst hat, sondern sah schon die Voraussetzungen für Ansprüche nicht erfüllt.

Der Kläger hätte nachweisen müssen, dass im Zulassungsverfahren Fehler gemacht wurden oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu einer geänderten Bewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses führten. Das konnte er nicht. Der Kläger, so heißt es in der Mitteilung des Gerichts, habe sich auf "nicht verifizierte Verdachtsmeldungen von Impfschäden, aus dem Internet übernommene Einzelmeinungen insbesondere zum Spike-Protein, vom Kläger beauftragte nicht wissenschaftliche Stellungnahmen von Ärzten oder sachlich unzutreffende Kritik an den Sicherheitsberichten des Paul-Ehrlich-Instituts" gestützt. Auch die vom Kläger behauptete politische Einflussnahme auf die Zulassungsentscheidungen sah die Kammer nicht näher dargelegt.

Es ist nicht das einzige Verfahren in Rottweil. Schon am Montag wurden nach Angaben eines Sprechers zwei weitere Klagen verhandelt, die Urteile werden im Januar und Februar 2024 verkündigt. Eine vierte Klage werde im Januar verhandelt. Gegen das Urteil vom Mittwoch kann der Mann Berufung einlegen.

Biontech haben nach eigenen Angaben bis heute "eine äußerst geringe Anzahl von Klagen wegen potenzieller Impfnebenwirkungen" erreicht. Weltweit seien geschätzt mehr als 1,5 Milliarden und in Deutschland mehr als 65 Millionen Menschen mit Comirnaty geimpft worden. In den Biontech bekannten Fällen seien die dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf der Grundlage aller zur Verfügung gestellten Informationen "individuell und sorgfältig geprüft" worden. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass sowohl die vorgerichtlich geltend gemachten Ansprüche als auch die vor verschiedenen Gerichten anhängigen Klagen unbegründet seien. "Berechtigte Ansprüche würde Biontech erfüllen", antwortet das Unternehmen schriftlich auf Fragen der SZ. Rückstellungen zur Deckung etwaiger Schadenersatzforderungen habe Biontech bislang nicht gebildet.

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