Internationale Reform:Bundestag beschließt Gesetz zur globalen Mindestbesteuerung

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Die Bundestagsabgeordneten diskutieren am Freitag über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur globalen Mindestbesteuerung. (Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa)

Internationale Konzerne sollen überall auf der Welt einen Mindestsatz an Steuern zahlen und zwar da, wo sie auch Gewinne erwirtschaften. Der Bundestag billigt das einstige Lieblingsprojekt von Kanzler Scholz.

Von Marie Gundlach

Der Bundestag hat dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur globalen Mindestbesteuerung zugestimmt. SPD, Grüne, FDP und CDU stimmten für den Entwurf, Die Linke und AfD dagegen. Das Ziel einer globalen Mindestbesteuerung ist das, international agierende Unternehmen weltweit einheitlich besteuert werden.

Das soll die Konzerne davon abhalten, ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer zu überführen und so Steuerabgaben zu vermeiden. In Europa galt bisher beispielsweise Irland als Steuerparadies, Unternehmen wie Google oder Apple haben dort ihren Sitz. 2021 lag der durchschnittliche Steuersatz dort bei 12,5 Prozent. Zum Vergleich: In Deutschland waren es durchschnittlich 29,9 Prozent.

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Es ginge bei der globalen Mindestbesteuerung nicht um höhere Steuereinnahmen, sondern um Steuergerechtigkeit, betonen Redner aus den Fraktionen FDP und CDU im Bundestag. "Steuerwettbewerb an sich ist nichts schlechtes", betont der FDP-Abgeordnete Maximilian Mordhorst. Künstlich niedrig angesetzte Steuersätze auf Kosten von Ausbeutung und Umweltzerstörungen sollen aber mit dem neuen Gesetz bekämpft werden. "Der heutige Beschluss ist ein großer Erfolg für Bundeskanzler Olaf Scholz und die Bundesregierung", so der SPD-Abgeordnete Parsa Marvi. Katharina Beck, finanzpolitische Sprecherin der Grünen, betont: "Diese globale Steuer ist eben auch für die internationale Gerechtigkeit - für Staaten des sogenannten globalen Südens - so wichtig."

Trotz ihrer Zustimmung zum Gesetzesentwurf kritisierte die CDU, der bürokratische Aufwand in den Unternehmen sei zu hoch. Auch gebe es weiterhin Möglichkeiten für Steueroasen, die Mindestbesteuerung zu umgehen. Die Bundesregierung müsse die USA und andere Länder auffordern, sich an dem Vorhaben zu beteiligen, um die Wirkung der globalen Mindestbesteuerung zu stärken.

Mehr als 130 Staaten am Abkommen beteiligt

Im Juli 2021 einigten sich die Finanzminister der G-20-Staaten auf einen Mindeststeuersatz von 15 Prozent für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte das Projekt als damaliger Finanzminister maßgeblich vorangetrieben. "Gewinne in Deutschland zu machen und dann irgendwo anders fast keine Steuern zu zahlen - dieses Geschäftsmodell kommt zum Ende", sagte der FDP-Politiker Lindner damals zur Einigung. "Konzerne, die auf unserem Markt Gewinne erzielen, müssen sich auch an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen."

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass der Staat, in dem der Mutterkonzern seinen Sitz hat, das Recht hat, Gewinne aus einer Steueroase nachzuversteuern. Damit soll sichergestellt werden, dass auch diese Gewinne im Ergebnis einer effektiven Besteuerung von 15 Prozent unterliegen. Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetzesentwurf die EU-Richtlinie zur globalen Mindestbesteuerung um. Bis Ende des Jahres müssen alle EU-Staaten die Richtlinie in nationales Recht überführt haben. An dem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) geführten Prozess beteiligen sich mehr als 130 Staaten.

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