Banken - Tübingen:Urteil des Landgerichts Tübingen über Negativzinsen im Juni

Tübingen (dpa) - Die Entscheidung über umstrittene Negativzinsen bei der Kreissparkasse Tübingen soll am 29. Juni fallen. Das teilte das Landgericht Tübingen am Freitag mit. Gegen das Institut hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geklagt (Az. 4 O 220/17). Ihrer Ansicht nach hat die Sparkasse in ihrem Riester-Banksparplan unzulässige Negativzinsen erhoben. "Bei laufenden Sparverträgen darf die variable Verzinsung nicht ins Negative abrutschen", sagte der Verbraucherschützer Niels Nauhauser.

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Tübingen (dpa) - Die Entscheidung über umstrittene Negativzinsen bei der Kreissparkasse Tübingen soll am 29. Juni fallen. Das teilte das Landgericht Tübingen am Freitag mit. Gegen das Institut hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geklagt (Az. 4 O 220/17). Ihrer Ansicht nach hat die Sparkasse in ihrem Riester-Banksparplan unzulässige Negativzinsen erhoben. "Bei laufenden Sparverträgen darf die variable Verzinsung nicht ins Negative abrutschen", sagte der Verbraucherschützer Niels Nauhauser.

Im konkreten Fall hatte sich demnach ein Kunde der Kreissparkasse Tübingen bei der Verbraucherzentrale beschwert. Er bekam für einen Sparvertrag zwar 1,25 Prozent Staffelzins, doch der gleichzeitig versprochene variable Zins betrug minus 0,9 Prozent und wurde mit dem positiven Zins verrechnet. Die Bank habe dem Kunden demgegenüber zwei Guthabenzinsen versprochen, erklärte Nauhauser.

Das Landgericht hatte in einem anderen Fall bereits im Januar entschieden, dass die Volksbank Reutlingen ihren Kunden bei bestehenden Verträgen keine Negativzinsen aufbürden darf (Az. 4 O 187/17). Es handelte sich damals nach Angaben der Verbraucherschützer um die erste gerichtliche Auseinandersetzung dieser Art nach deutschem Recht.

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