Dem Angeklagten, Andreas T., wird Insiderhandel in neun Fällen vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft fordert dafür eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und drei Monaten. Der frühere Verlagsmanager habe über einen sehr langen Zeitraum gehandelt, mit hoher krimineller Energie und auf gewerbsmäßige Art und Weise, sagte Markus Weimann, Leiter der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Hessen in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Frankfurt. Zudem sei es um sehr hohe Summen gegangen. Von 2017 bis 2021 habe der Angeklagte mit Aktiengeschäften im Zusammenhang mit Übernahmen von Unternehmen rund 24 Millionen Ertrag erwirtschaftet. Mit Abzug der Kosten seien dem Angeklagten 13 Millionen Euro Gewinn verblieben. Dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei und teilweise gestanden habe, könnte sich mildernd auf das Strafmaß auswirken, so die Anklage. Das Verfahren wird seit Jahresanfang vor der 12. Großen Strafkammer des Frankfurter Landgerichts verhandelt.
Von Insiderhandel spricht man, wenn jemand vorab über Informationen verfügt, die Börsenkurse bewegen, und sie ausnutzt, um selbst Geld zu verdienen. Insiderhandel ist verboten, das jetzt geforderte Strafmaß wäre dennoch vergleichsweise hoch. 2022 hatte das Landgericht Frankfurt die in Deutschland bislang wohl höchste Haftstrafe in einem Insiderverfahren ausgesprochen: Ein früherer Banker wurde wegen mehrfachen Insiderhandels zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Der aktuelle Prozess wurde in vielen Banken und Unternehmen verfolgt. Es handelt sich um einen der spektakulärsten Fälle von mutmaßlichem Insiderhandel in Deutschland. Der Angeklagte hatte seine Informationen von einem inzwischen verstorbenen Investmentbanker der Beratungsboutique Perella Weinberg in London erhalten. Die Verteidiger des Angeklagten forderten, dass die Haftstrafe drei Jahre nicht überschreiten solle.