Stuttgart:Land will höchstrichterliche Klärung zu NO2-Grenzwert

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Stuttgart (dpa/lsw) - In der Debatte um Luftverschmutzung in Städten will Baden-Württemberg Rechtsunsicherheiten bei der Verhältnismäßigkeit von Diesel-Fahrverboten höchstrichterlich klären lassen. Man wolle gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vorgehen, sagte ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums am Mittwoch in Stuttgart. Entscheiden soll demnach nun in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

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Stuttgart (dpa/lsw) - In der Debatte um Luftverschmutzung in Städten will Baden-Württemberg Rechtsunsicherheiten bei der Verhältnismäßigkeit von Diesel-Fahrverboten höchstrichterlich klären lassen. Man wolle gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vorgehen, sagte ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums am Mittwoch in Stuttgart. Entscheiden soll demnach nun in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Der VGH hatte der Stadt Reutlingen Diesel-Fahrverbote auferlegt und dabei auf den verbindlichen EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter im Jahresmittel verwiesen. In Reutlingen waren es im vergangenen Jahr 53 Mikrogramm. In der nun veröffentlichten Begründung des VGH heißt es, die vorgeschlagenen zusätzlichen Maßnahmen zur Luftverbesserung seien in ihrer Wirkung zu unsicher. Die Stadt wolle zu Unrecht auf Diesel-Fahrverbote verzichten, so die Richter. Das Ziel, den Grenzwert schnellstmöglich zu erreichen, dürfe nicht mit Blick auf die gesetzliche Neuregelung des Bundes relativiert werden (Az.: 10 S1977/18).

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte in einem kürzlich in Kraft getretenen Gesetz festgelegt, dass Fahrverbote in der Regel nur dann verhältnismäßig seien, wenn die Belastung über 50 Mikrogramm liegt - weil bei einer geringeren Überschreitung andere Maßnahmen ausreichten, um den Grenzwert schnell einzuhalten. So wollen Union und SPD die Zahl der Fahrverbote möglichst gering halten. Darauf hofften auch einige Städte im Südwesten. Die VGH-Richter erklärten aber, dass dies ein Verstoß gegen den Vorrang des EU-Rechts sei.

Damit sieht sich Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) in seiner Haltung bestätigt, dass das EU-Recht eine unmittelbare Gültigkeit habe: „Auf dieses Risiko habe ich immer hingewiesen.“ Der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch, sagte: „Die Urteilsbegründung ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung, die mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im März den Eindruck erwecken wollte, dass damit Einfahrbeschränkungen für schmutzige Diesel-Fahrzeuge nicht mehr notwendig seien.“ Auch der FDP-Landeschef, Michael Theurer, sprach von einer „bösen Klatsche für die Bundesregierung“. Trotz aller gegenteiligen Versprechen und „Taschenspielertricks“ der Bundesregierung drohten den Diesel-Fahrern in Baden-Württemberg und ganz Deutschland weitere Fahrverbote.

Auch Grünen-Landtagsfraktionschef Andreas Schwarz wertete das VGH-Urteil als Niederlage für den Bund: „Die Bundesregierung kann einen EU-Grenzwert nicht so auslegen, wie es ihr gerade passt. CDU und SPD müssen sich den geltenden Gesetzen beugen.“ Hingegen hält es der ADAC nach Angaben einer Sprecherin weiterhin für rechtmäßig, bei Werten unterhalb von 50 Mikrogramm aus Gründen der Verhältnismäßigkeit auf Fahrverbote zu verzichten. „In jedem Fall gilt weiterhin, dass Fahrverbot aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur das letzte Mittel zum Einhalten des Grenzwertes sein darf.“

In Stuttgart gelten bereits seit dem Jahresbeginn grundsätzlich Fahrverbote für Diesel-Autos der Euronorm 4 und schlechter. Die grün-schwarze Landesregierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte sie erlassen, nachdem sie gerichtlich dazu gezwungen worden war. Vor kurzem hatte die Landesregierung erklärt, aber auf großflächige Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5 in Stuttgart verzichten zu wollen, weil die Luft in der Landeshauptstadt nach einer neuen Prognose schneller sauberer werde als erwartet.

DUH-Chef Resch bezweifelt aber, dass es in Stuttgart ohne großflächige Euro-5-Fahrverbote gehen wird. Es sei nicht ersichtlich, welche anderen Maßnahmen die Verbote entbehrlich machen könnten. Die NO2-Werte in Stuttgart seien weit von den erlaubten 40 Mikrogramm pro Kubikmeter entfernt. Bereits Anfang März hat die DUH eine so genannte Vollstreckungsklage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht, um auch Euro-5-Fahrverbote durchzusetzen. Wann darüber entschieden wird, ist nach Angaben einer Gerichtssprecherin noch unklar.

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