Mainz (dpa/lrs) - Die Stadt Mainz muss innerhalb eines Monats entscheiden, ob sie das Diesel-Urteil mit der Forderung nach einem Konzept für Fahrverbote akzeptiert oder Berufung dagegen einlegt. Das schriftliche Urteil mit der ausführlichen Begründung sei am Dienstag eingegangen, sagte ein Sprecher der Stadt am Mittwoch. „Wir haben jetzt einen Monat Zeit und werden das Urteil gründlich prüfen.“
Nach der Klage der Deutschen Umwelthilfe urteilte das Verwaltungsgericht Mainz: „Der zum Schutz der menschlichen Gesundheit verbindliche Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid wird im Stadtgebiet der Beklagten nicht eingehalten.“ Die Stadt müsse daher in ihrem Luftreinhalteplan die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwerts von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft treffen. „Dabei hat die Beklagte auch ein Konzept für Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge aufzunehmen“.