Düsseldorf:Bezirksregierung Düsseldorf: Fahrverbote nicht vor 2020

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Bezirksregierung Düsseldorf will Diesel-Fahrverbote bis mindestens 2020 in der NRW-Landeshauptstadt vermeiden. "Es gibt keinen Automatismus, dass in Düsseldorf Fahrverbote verhängt werden", sagte Regierungsvizepräsident Roland Schlapka am Dienstag nach dem Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das Leipziger Gericht habe besonders betont, dass Diesel-Fahrverbote verhältnismäßig sein müssten. Die Bezirksregierung kann als zuständige Behörde Fahrverbote in den Luftreinhalteplan aufnehmen.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Bezirksregierung Düsseldorf will Diesel-Fahrverbote bis mindestens 2020 in der NRW-Landeshauptstadt vermeiden. „Es gibt keinen Automatismus, dass in Düsseldorf Fahrverbote verhängt werden“, sagte Regierungsvizepräsident Roland Schlapka am Dienstag nach dem Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das Leipziger Gericht habe besonders betont, dass Diesel-Fahrverbote verhältnismäßig sein müssten. Die Bezirksregierung kann als zuständige Behörde Fahrverbote in den Luftreinhalteplan aufnehmen.

Der Luftreinhalteplan werde jetzt schnellstmöglich aufgestellt und solle bis zum Sommer in Kraft treten, sagte Schlapka. Darin werde ein ganzes Bündel von Maßnahmen zur Senkung der Schadstoffbelastung in der Luft aufgenommen, etwa die Umstellung der Busse auf Elektroantrieb und Verkehrs- und Mobilitätsmanagement in der ganzen Stadt. „Wir hoffen derzeit, dass wir mit diesem Bündel von Maßnahmen verhindern können, dass jetzt ein Fahrverbot in Düsseldorf verhängt wird“, sagte Schlapka. Die Grenzwerte würden aber weiter ständig geprüft. „Ziel ist, dass wir 2020 Klarheit haben.“

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hält Diesel-Fahrverbote in Städten laut Urteil vom Dienstag nach geltendem Recht für grundsätzlich zulässig.

Schlapka betonte, dass ein sofortiges Fahrverbot unverhältnismäßig wäre. Auch das Leipziger Gericht habe Fristen genannt und Ausnahmen ermöglicht. „Keiner geht davon aus, dass wir sofort Grenzwerte einhalten können.“ Die Bezirksregierung sehe auch die Bundesregierung in der Pflicht, bei der kostenneutralen Umrüstung von Diesel-Autos zu helfen.

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