Es ist ein Dokument, das sich auf den Alltag vieler Millionen Arbeitnehmer in Deutschland auswirken dürfte. Auf 22 Seiten legt das Bundesarbeitsgericht die Gründe für einen Beschluss dar, mit dem es im September Furore gemacht hatte: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen, so lautete die Entscheidung in Kurzform. Sie ließ aber viele Fragen offen - Fragen, die nun, da die Erfurter Richter ihre Gründe für die Entscheidung vorgelegt haben, beantwortet werden können.
Bundesarbeitsgericht:Arbeitszeiterfassung wird Pflicht
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Wie genau das funktionieren soll, hat das Bundesarbeitsgericht nun festgelegt. Doch einige Fragen zur Umsetzung der Zeiterfassung sind noch offen.
Von Benedikt Peters und Roland Preuß, München/Berlin
Meinung Acht-Stunden-Tag:Lasst die Menschen flexibel arbeiten
Das Arbeitszeitgesetz stammt aus der Zeit klobiger Personalcomputer und ist längst nicht mehr zeitgemäß. Es braucht dringend eine Reform.
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