Abgas-Skandal:Wenn Urteile verpuffen

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Bayerns Ministerpräsident Markus Söder in der Residenz München (Foto: Robert Haas)

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof greift im Abgas-Skandal zum Äußersten: Er will prüfen lassen, ob er Spitzenpolitiker wie Söder mit Erzwingungshaft zum Umdenken nötigen kann. Es ist eine juristische Gratwanderung.

Kommentar von Markus Balser

Der Delinquent, mit dem es deutsche Gerichte da gerade zu tun haben, ist ein ziemlich schwerer Fall. Selbst rechtskräftige Urteile konnten sein Verhalten nicht ändern, obwohl Hunderttausende darunter leiden. Auch Vollstreckungsverfahren und Zwangsgelder brachten keine Verhaltensänderung - der Sünder zahlte zwar brav und machte einfach weiter. Mit ihrem Latein am Ende suchen Richter nun verzweifelt nach einer Lösung. Einfach wird das nicht. Denn der schwere Fall ist der Staat selbst.

Der eskalierende Streit zwischen Politik und Gerichten im Kampf um bessere Luft in deutschen Städten macht klar, wie verfahren die Lage auf Deutschlands Straßen inzwischen ist. Der Freistaat Bayern und seine Spitzenpolitiker sind es, die Bürger aus Sicht der Justiz nicht ausreichend vor schlechter Luft schützen und Maßnahmen wie Fahrverbote rundweg ablehnen. Weil seine Richter nicht mehr weiter wissen, greift der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nun zum Äußersten. Er will vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen lassen, ob er Spitzenpolitiker wie Ministerpräsident Markus Söder mit Erzwingungshaft zum Umdenken zwingen kann.

Abgasstreit
:Justiz prüft Erzwingungshaft gegen bayerische Politiker

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erwägt drastische Maßnahmen, um Fahrverbote in München durchzusetzen. Sogar Ministerpräsident Söder könnte es treffen.

Von Markus Balser

Das wirkt auf den ersten Blick grotesk, doch in München wird, wie in Dutzenden anderen deutschen Städten, der Grenzwert für das Reizgas Stickstoffdioxid seit Jahren überschritten. Der Freistaat müsse deshalb zum Schutz der Bürger seine Luftreinhaltepläne ändern und Dieselfahrverbote für München vorbereiten, hatten das Verwaltungsgericht München und der Verwaltungsgerichtshof geurteilt. Doch passiert ist nichts. Die Landesregierung lehnt Fahrverbote weiter ab.

Die Bürger werden also mit dem Abgasproblem alleingelassen - und auch mit den Folgen für ihre Gesundheit. Stickoxide verstopfen die Atemwege, setzen sich in der Lunge fest, schädigen das Herz. Menschen erkranken und sterben daran. Das Gas ist vor allem in großen Städten allgegenwärtig. Denn verursacht wird es in erster Linie durch den Verkehr. Die Europäische Union hat 2010 einen Grenzwert dafür erlassen, wie viel Stickstoffdioxid sein darf. In Berlin, Essen, München, Düsseldorf oder Wiesbaden wird er regelmäßig überschritten. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen stufte Diesel-Abgase deshalb auch "als das derzeit wichtigste Problem der Luftverschmutzung" ein.

Doch Landesregierungen wie die in Bayern wollen es sich mit den Autofahrern und wohl auch mit der Autobranche nicht verscherzen. Ohne klare Regeln aber steuern auch die Autofahrer selbst nicht um. Die Grenzwerte werden in den Metropolen weiter gerissen. Zuletzt hatten die Gerichte noch versucht, den Staat mit Zwangsgeldern zum Einlenken zu bewegen. Das aber konnte nur symbolische Wirkung entfalten. Denn der Staat zahlt die Gelder an sich selbst. Empfänger ist der eigene Finanzminister.

Bayerns Verwaltungsgerichtshof bewegt sich mit seinem Vorstoß auf einem schmalen Grat

Der zuständige Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist nicht dafür bekannt, sich politisch weit aus dem Fenster zu lehnen. Um so bemerkenswerter ist es, dass das Gericht nun über eine mögliche Erzwingungshaft nachdenkt. Für den Gerichtshof geht es dabei um eine Gratwanderung. Denn Politiker sind in Deutschland vor unangemessenen Eingriffen der Justiz geschützt, das Grundgesetz setzt hier, auch aus Gründen, die in der deutschen Geschichte liegen, hohe Hürden. Doch auch die unabhängigen Gerichte haben ihre Verfassungsaufgabe. Sie sollen den Staat dabei kontrollieren, geltendes Recht zu verwirklichen.

Was also tun, wenn sich der Staat den Kontrolleuren entzieht? Eine Schlüsselrolle im Streit kommt nun wohl dem Europäischen Gerichtshof zu, dem die bayerischen Richter den Fall vorlegen wollen. Eine Entscheidung ist schwer vorherzusagen. Nach den Entwicklungen in Polen und in Ungarn ließen die EuGH-Richter zuletzt wenig unversucht, für eine durchsetzungsfähige Dritte Gewalt zu sorgen.

Doch die Hürden im deutschen Recht sind hoch. Ob am Ende Politiker wirklich in Haft gehen, ist also ziemlich fraglich. Doch schon die Androhung könnte Bewegung in den Abgasstreit bringen. Bayerns Landesregierung, aber auch die Kollegen in anderen Bundesländern und die Bundesregierung müssen endlich mehr gegen die gesundheitsgefährdende Luftverschmutzung tun. Die Gesundheit von Millionen Städtern in Deutschland ist zum Nichtstun viel zu wichtig.

© SZ vom 28.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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