Kolumne: Darf man das?:Wenn der Buggy zum Hindernis wird

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Kinderwagen im Treppenhaus sind zulässig, wenn Fluchtwege frei bleiben und andere Mieter nicht beeinträchtigt werden. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Kinderwagen, Rollator, Schuhe: Abgestellte Gegenstände in Treppenhäusern führen häufig zu Streit. Doch was darf überhaupt auf Gemeinschaftsflächen stehen? Ein Überblick.

Von Katharina Wetzel

So mancher Bewohner eines Mehrfamilienhauses gelangt erst zur eigenen Wohnungstür, nachdem er einen Hindernisparcours absolviert hat. Da stolpert man über Pakete, streckt sich über Fahrräder, um an den eigenen Briefkasten zu kommen, schlängelt sich hier und dort an Kinderwagen und Rollatoren vorbei und muss obendrein womöglich noch achtgeben, dass man nicht am Schuhregal des Nachbarn hängen bleibt.

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