Gesetzentwurf aus Bayern:Zehn Jahre Haft für Doping und Sportbetrug

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Doping, Bestechung und anderer Sportbetrug sollen künftig mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden. Das fordert Bayerns Justizministerin Beate Merk.

Heribert Prantl

Betrug im Sport, der bisher vom Staat nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten geahndet werden kann, soll künftig als Vergehen und in schweren Fällen als Verbrechen bestraft werden. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hat einen Entwurf für ein Bundes-Sportschutzgesetz ausgearbeitet. Demnach sollen Doping, Bestechung, Bestechlichkeit und sonstige betrügerische Manipulation verfolgt werden. Die Strafen reichen bis zu zehn, bei gewerbsmäßigem Doping bis zu 15 Jahren Haft.

Künftig soll es härtere Strafen für Sportbetrüger geben - wenn es nach Bayerns Justizministerin Beate Merk geht. (Foto: Foto: AP)

Gegen Sportbetrüger soll künftig mit allen strafprozessualen Möglichkeiten, bis hin zur Telefonüberwachung, ermittelt werden können. Bayern will seinen Gesetzentwurf, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, im Bundesrat einbringen. Justizministerin Merk hält das geltende Strafrecht für lückenhaft - auch nach den Erfahrungen, die sie mit der vor einem guten halben Jahr eingerichteten Schwerpunktstaatsanwaltschaft Doping gemacht hat. Bayern hatte schon vor drei Jahren einen Vorstoß zur Bestrafung des Dopings im Sport unternommen.

Das Gesetz war auch am Widerstand des damaligen Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble gescheitert. Der neue Gesetzentwurf geht über den damaligen noch weit hinaus. Er reagiert nun auch auf den aktuellen Wettskandal und den Verdacht, dass Fußballspiele von der zweiten bis zur sechsten Liga verschoben worden sind. Es soll nun jede Korruption im Sport vom Strafrecht abgedeckt werden: Wer den "Verlauf eines sportlichen Wettkampfes in unlauterer Weise" mit Geld oder sonstigen Vorteilen beeinflusst, wird mit Geldstrafe oder Haft bestraft.

In den geltenden Vorschriften des Arzneimittelrechts werden die Dimensionen des Dopings im Sport nicht erfasst. Eigenblutdoping beispielsweise ist heute nicht strafbar; nur wenige Dopingmittel sind im Gesetz berücksichtigt, und auch diese nur von einer bestimmten Menge an.

Die Straflosigkeit soll enden

Der neue Gesetzentwurf will nun das Doping in all seinen Erscheinungsformen bestrafen, sowohl das Blut- als auch das Gendoping. Zum ersten Mal wird der Sportler selbst in die Strafbarkeit einbezogen. Bei Ärzten, Trainern und Sportfunktionären wird die Strafbarkeit ausgeweitet. Es soll schon der bestraft werden können, der andere zum Verbrauch von Dopingmitteln verleitet. Darauf steht Haft bis zu fünf Jahren. Bei gewerbsmäßigem Handeln und bei Abgabe von Dopingmitteln an Minderjährige gilt die Tat als Verbrechen; die Strafe reicht dann bis hin zu 15 Jahren.

Ein Straftatbestand "Bestechlichkeit und Bestechung im Sport" soll die Straflosigkeit von Korruption im Zusammenhang mit Sportwettkämpfen beenden. Bisher ist Korruption nur im Umgang mit Behörden und im geschäftlichen Verkehr strafbar, der Sport zählt nicht dazu. Der neue Paragraph will "die Lauterkeit" des Sports schützen. Die Strafbarkeit gilt auch für Wettkämpfe im Ausland.

Die Erfolgsaussichten des Gesetzentwurfs sind derzeit schwer einzuschätzen. In der Union gibt es kein geschlossenes Meinungsbild. Die Sportverbände pochen darauf, dass die Sanktionen überwiegend in ihrer Hand bleiben. Dem Deutschen Olympischen Sportbund reichen das geltende Strafrecht und die internen Vereinsstrafen aus. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hält erhöhten "Verfolgungsdruck" für notwendig.

© SZ vom 26.11.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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