Fußball:Hintergrund: Revision beim Bundesgerichtshof

München (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) überprüft im Revisionsverfahren als einzige und letzte Instanz Strafurteile der Landgerichte.

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München (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) überprüft im Revisionsverfahren als einzige und letzte Instanz Strafurteile der Landgerichte.

Dabei ist er auf die rein juristische Kontrolle beschränkt: Eine neue Beweisaufnahme findet nicht statt, der BGH ist an die Feststellungen der Vorinstanz gebunden. Verteidigung oder Staatsanwaltschaft können mit der Revision Fehler im Prozess rügen, etwa, dass Beweisanträge zu Unrecht abgelehnt wurden.

Beanstandet der BGH ein Urteil, wird dadurch eine neue Beweisaufnahme notwendig. Er hebt dann das Urteil auf und verweist es an ein Landgericht - im Normalfall eine andere Kammer des Gerichts, das die ursprüngliche Entscheidung gefällt hat. Bestätigt der BGH ein Urteil, ist es rechtskräftig.

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