Fußball:Hintergrund: Der Prozess in Zahlen

München (dpa) - Gerade in einem Steuerprozess wimmelt es vor Zahlen. Die Nachrichtenagentur dpa listet die wichtigsten Kennziffern im Strafverfahren gegen Uli Hoeneß auf.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

München (dpa) - Gerade in einem Steuerprozess wimmelt es vor Zahlen. Die Nachrichtenagentur dpa listet die wichtigsten Kennziffern im Strafverfahren gegen Uli Hoeneß auf.

4: Gerade einmal vier Verhandlungstage brauchte das Landgericht München II für einen der größten Steuerprozesse Deutschlands, in dem es auch um Grundsatzfragen einer wirksamen Selbstanzeige ging.

7: Sieben einzelne Fälle standen in der Anklageschrift, wegen dieser sieben Fälle verurteilte das Landgericht Hoeneß zu einer Strafe von

3 Jahre, 6 Monate: Urteil des Landgerichts München II

5 Jahre, 6 Monate: Gefordertes Strafmaß der Staatsanwaltschaft

3,5 Millionen Euro: Steuerschuld, die Hoeneß laut Anklageschrift verschwiegen hatte

5,5 Millionen Euro: Verlustvorträge, die Hoeneß laut Anklage zu Unrecht in Deutschland geltend gemacht hatte

10,8 Millionen Euro: Der von den Steuerfahndern ermittelte Jahresverdienst von Hoeneß im Jahr 2008

15 Millionen Euro: Die zusätzliche Steuerschuld, die Hoeneß' Verteidigung zu Beginn des Prozesses einräumte

18 Millionen Euro: Summe, die Hoeneß einmal an einem Tag verzockt haben soll

18,5 Millionen Euro: Summe der Steuerschuld aus der Anklageschrift und dem Geständnis von Hoeneß

20 Millionen D-Mark: Gesamtsumme, die Hoeneß vom damaligen Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfuss bekam und die den Grundstock für die Spekulationsgeschäfte legten

27,2 Millionen Euro: Steuerschuld nach Angaben der Steuerfahndung im für Hoeneß günstigsten Fall. Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht akzeptierten diese Summe.

Etwa 130 Millionen Euro: Gewinne aus den Spekulationsgeschäften

155 Millionen Euro: Höchststand auf dem Schweizer Spekulationskonto

5 Jahre: Höchstmaß bei Steuerhinterziehung

10 Jahre: Höchstmaß bei Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall, den die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer sah

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: