Basketball - Bonn:Keine Einigung vor Gericht zwischen Saibou und Bonn

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Basketballspieler Joshiko Saibou und seine Freundin, die Weitspringerin Alexandra Wester. Foto: Roberto Pfeil/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Bonn (dpa/lnw) - Alexandra Wester stieß Joshiko Saibou ironisch in die Seite. "Schatz, denk an die Maske", sagte die deutsche Weitspringerin, als sie ihren Freund am Mittwoch ins Amtsgericht Bonn begleitete. Der dortige Gütetermin zwischen dem zweimaligen Basketball-Nationalspieler Saibou und dem Bundesligisten Telekom Baskets Bonn endete danach ergebnislos. Beide Seiten treffen sich zu einem sogenannten Kammertermin am 11. November (14.00 Uhr) erneut. Dort kann ein Urteil gefällt werden. Auch ein zweiter Kammertermin oder eine frühere außergerichtliche Einigung sind möglich.

Der Verein hatte über seinen Anwalt Michael Plössner eine Abfindung von "drei bis vier Brutto-Monatsgehältern vorgeschlagen. Das lehnte Saibous Vertreter Georg Melzer am Mittwoch ab. "Das ist kein Betrag, den wir ihm empfehlen können", sagte er. Stattdessen forderte der Anwalt für seinen Mandanten eine Fortzahlung bis zum Vertragsende im Juni 2021, auch unter Einbindung einer sogenannten Sprinterklausel. Danach könnte man sich einigen, sofern der Spieler früher eine Anstellung bei einem anderen Verein finden würde.

Die Baskets hatten dem 30 Jahre alten Profi Saibou wegen "Verstößen gegen Vorgaben des laufenden Arbeitsvertrags als Profisportler" fristlos gekündigt. Dieser hatte wie seine Freundin Wester an einer Demonstration gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Berlin teilgenommen hatte. Saibou hatte die Kündigung als "Schlag ins Gesicht der Meinungsfreiheit" bezeichnet - und geklagt.

Der Verein verwies darauf, dass Saibou durch sein Verhalten "sich sowie alle Mitspieler und Konkurrenten gefährdet" habe. Dem widersprachen Saibous Vertreter mit dem Hinweis darauf, dass sich die Mannschaft seinerzeit gar nicht im Training befand. "Das Argument eines Infektionsrisikos kann demnach nicht gelten", sagte Melzer. Saibou gestand die Teilnahme an der Demo ohne Maske, versicherte aber, er habe auf den Mindestabstand geachtet.

Sein Anwalt äußerte die Vermutung, dass die Begründung des Vereins eine vorgeschobenes Argument sei. "Es gab vor einiger Zeit schon eine Anfrage, ob er nicht woanders spielen möchte, weil er sehr teuer sei", erklärte Melzer. "Das sind unser Ansicht nach die Beweggründe." Bonns Anwalt argumentierte, dass der Verein in Sachen Corona eine Vorgeschichte habe, weil es auf der Geschäftsstelle fünf Infizierte gegeben habe. Eine Mitarbeiterin habe sogar beatmet werden müssen.

Die Freistellung Saibou bleibt derweil bestehen. "Wir sind sowieso davon ausgegangen, dass kein Interesse besteht, ihn zu beschäftigen", sagte sein Anwalt. Sein Mandant könne zudem seine Chancen auf sportliche Einsätze realistisch einschätzen. Allerdings werde die Suche nach einem neuen Club deutlich erschwert, weil er als infektionsbereit "gebrandmarkt" sei. Nach der Sitzung wollten sich beide Seiten nicht äußern.

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