Tübingen (dpa/lsw) - Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat ein Ermittlungsverfahren gegen einen Uniprofessor wegen angeblich strafbarer Tierversuche an Krähen eingestellt. Der Verdacht, dass die Tierversuche auch auf Wildvögel erstreckt wurden, habe sich nicht bestätigt, teilte die Anklagebehörde am Donnerstag mit. Vorangegangen war einen Strafanzeige eines Tierschutzvereins gegen den Tübinger Professor. Die Tierschützer hatten ein Ende der Versuche mit operativen Eingriffen an Gehirnen der Tiere gefordert, nachdem bekannt geworden war, dass dazu auch Krähen aus einem Vogelschutzzentrum des Naturschutzbunds Nabu verwendet wurden. Nach Nabu-Angaben hatte der Verband den Forschern insgesamt acht tote und sieben lebende Rabenkrähen zur Verfügung gestellt. Von der Art der Versuche habe man aber nichts gewusst.
Alle Versuchsreihen seien zuvor durch das Regierungspräsidium Tübingen als zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt worden, erklärte die Staatsanwaltschaft nun. Der Vorwurf, die Versuche seien ungenehmigt an Wildtieren - und nicht an speziell hierfür gezüchteten Tieren - durchgeführt worden, habe sich nicht bestätigt. Der beschuldigte Uniprofessor habe davon ausgehen dürfen und können, dass sich die zu verschiedenen Zeitpunkten erteilten Genehmigungen des Regierungspräsidiums auch auf fehlgeprägte und nicht auswilderungsfähige Wildvögel aus Vogelauffangstationen erstreckten.
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