München:Zahnarzt verliert Rechtsstreit gegen Bewertungsportal

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München (dpa) - Im Streit um gelöschte Bewertungen im Internetportal Jameda hat das Münchner Landgericht I die Klage eines Zahnarztes aus Kiel abgewiesen. Der Mediziner hatte Jameda verklagt, weil das Portal Anfang 2018 zehn seiner positiven Bewertungen gelöscht hatte.

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München (dpa) - Im Streit um gelöschte Bewertungen im Internetportal Jameda hat das Münchner Landgericht I die Klage eines Zahnarztes aus Kiel abgewiesen. Der Mediziner hatte Jameda verklagt, weil das Portal Anfang 2018 zehn seiner positiven Bewertungen gelöscht hatte.

Warum, darüber gingen die Meinungen der Streitparteien auseinander: Jameda mit Sitz in München betonte, die Löschung der Bewertungen sei erfolgt, weil sich deren Echtheit nicht habe überprüfen lassen. Für den Zahnarzt war sie eine Reaktion auf die Kündigung seiner kostenpflichtigen Mitgliedschaft. Er verlangte von Jameda, die Bewertungen wieder online zu stellen.

Das Gericht erteilte der Forderung nun eine Absage. „Der Arzt konnte nicht zur Überzeugung der Kammer nachweisen, dass, wie von ihm behauptet, die Löschungen als Reaktion auf seine Kündigung erfolgt seien“, hieß es. Eine Sanktionierung des Klägers sei hier nicht ersichtlich. Auch die Voraussetzungen für eine Wiederveröffentlichung der gelöschten Bewertungen liegt laut Gericht nicht vor. Anders als bei negativen Bewertungen, deren Echtheit im Streitfall Jameda beweisen muss, liege die Beweislast bei den positiven Kommentaren im Zweifel zuallererst bei dem Arzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Jameda begrüßte unmittelbar nach der Urteilsverkündung die Entscheidung: „Das heutige Urteil bestätigt einmal mehr unser konsequentes Vorgehen gegen manipulierte Bewertungen und bestärkt uns in unserem weiteren Kampf gegen Fake-Bewertungen jeder Art“, sagte Geschäftsführer Florian Weiß. Kommentare werden demnach nur bei ausreichender Beweislast gelöscht, „unabhängig vom Kundenstatus des Arztes“, so Weiß.

Der Kieler Zahnarzt wollte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Urteil äußern. „Wir warten erst die schriftliche Urteilsbegründung ab und überlegen dann, ob wir das Urteil anfechten“, sagte sein Anwalt.

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