Augsburg:YouTube-Star Leon Machère wegen Beleidigung vor Gericht

Augsburg (dpa) - Der von der Videoplattform YouTube bekannte Filmer Leon Machère muss sich heute wegen Polizistenbeleidigung vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Hintergrund ist ein Auftritt des Hamburgers im März 2017 in Augsburg. Weil Machère, der bei YouTube mehr als 2,1 Millionen Abonnenten hat, in der Stadt war, soll sich am Augsburger Königsplatz eine Fangruppe von etwa 1200 Kindern und Jugendlichen gebildet haben. Da die Versammlung nicht angemeldet war und die Polizei in dem Gedränge ein Sicherheitsrisiko sah, nahm sie den Video-Star mit auf die Inspektion.

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Augsburg (dpa) - Der von der Videoplattform YouTube bekannte Filmer Leon Machère muss sich heute wegen Polizistenbeleidigung vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Hintergrund ist ein Auftritt des Hamburgers im März 2017 in Augsburg. Weil Machère, der bei YouTube mehr als 2,1 Millionen Abonnenten hat, in der Stadt war, soll sich am Augsburger Königsplatz eine Fangruppe von etwa 1200 Kindern und Jugendlichen gebildet haben. Da die Versammlung nicht angemeldet war und die Polizei in dem Gedränge ein Sicherheitsrisiko sah, nahm sie den Video-Star mit auf die Inspektion.

Dort soll Machère die Beamten beleidigt haben, indem er sie mit „Du“ anredete. Auf später im Internet veröffentlichten Videos sollen laut Anklage allerdings noch deutlich üblere Beleidigungen gefallen sein, so soll dort beispielsweise auch von „Scheißpolizisten“ die Rede gewesen sein.

Der 26-Jährige hatte wegen Beleidigung in mehreren Fällen einen Strafbefehl über 32 500 Euro bekommen. Weil er dagegen Einspruch eingelegt hat, kommt es nun zum öffentlichen Prozess. Eine Stellungnahme zu den Vorwürfen war im Vorfeld der Verhandlung von Machère nicht zu erhalten.

Auch in seiner Heimatstadt hatte Machère, der bürgerlich Rustem Ramaj heißt, bereits Ärger mit der Polizei. Weil er in einem Video mit Blaulicht durch die Hamburger Innenstadt gefahren ist und Passanten anhielt, wurde gegen Machère im vergangenen Sommer ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsanmaßung eingeleitet.

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