Unternehmen - Erfurt:Minister: Corona-Bundesgelder für Wirtschaft fließen jetzt

Corona
Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) nimmt an einer Medienkonferenz teil. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Erfurt (dpa/th) - Nach Verzögerungen ist die Auszahlung der Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes in Thüringen jetzt angelaufen. Die Unternehmen seien dringend auf die Gelder angewiesen, um ihre Liquiditätsengpässe zu überbrücken, betonte Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) am Donnerstag in Erfurt. Der Bund habe aufgrund der neuen Novemberhilfen für die von der Schließung im derzeitigen Teil-Lockdown betroffenen Unternehmen länger gebraucht als erwartet, um die zentrale Antragsplattform bereitzustellen.

Laut dem Minister wurden aus Thüringen bislang rund 1100 Anträge auf Überbrückungshilfen für September bis Dezember gestellt. Davon seien erst zehn Prozent bearbeitet und rund zwei Millionen Euro ausgezahlt worden.

Fast 2650 Unternehmen und Soloselbstständige im Freistaat beantragten den Angaben zufolge Novemberhilfe. Hiervon seien bislang 1630 Anträge bearbeitet worden und Abschlagszahlungen in Höhe von 6,3 Millionen Euro geflossen. Die vollständige Auszahlung der Novemberhilfe wird nach Einschätzung des Bundes erst im Januar erfolgen können. Aufgrund des verlängerten Lockdowns werde die Novemberhilfe als Dezemberhilfe auch im laufenden Monat zu den gleichen Konditionen fortgeführt.

Der Minister ermutigte Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler und Mittelständler, die bereitgestellten Gelder auch in Anspruch zu nehmen. Die Zahl der Anträge sei längst noch nicht so hoch, wie bei den Corona-Soforthilfen während der erste Welle. Damals habe es mehr als 50 000 Anträge gegeben und es seien 318 Millionen Euro ausgezahlt worden, sagte Tiefensee.

Die Anträge auf die sogenannte Überbrückungshilfe II, mit denen Umsatzeinbußen während der Corona-Pandemie abgefedert werden sollen, müssen überwiegend über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden. Die Länder prüfen dann die einzelnen Anträge und zahlen die Fördermittel aus. Anträge auf Überbrückungshilfe II könnten noch bis Ende Januar 2021 gestellt werden. Daran schließe sich dann bereits ab dem 1. Januar 2021 die Überbrückungshilfe III an.

Auch die Zusatzleistungen des Landes für Soloselbstständige werde zwischen September und Dezember 2020 mit je 1180 Euro monatlichem Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten fortgesetzt. Landeshilfen gebe es außerdem weiterhin für besonders betroffene Dienstleistungen wie Hotel- und Gastronomiebetriebe, sagte Tiefensee. Zudem unterstütze das Land die Veranstaltungsbranche, indem es sich an den Ausfallkosten beteiligt, wenn bis zum 30. Juni nächsten Jahres geplante Messen, Ausstellungen und Konzerte wegen der Pandemie abgesagt werden müssten.

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