Kiel:Trinkgelage: Ex-Kommandant wegen Misshandlung verurteilt

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Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer aus Holz. (Foto: Uli Deck/dpa)

Wegen Misshandlung eines Untergebenen muss ein Offizier der Bundeswehr 3450 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze zu je 115 Euro) zahlen. Das Kieler Amtsgericht zeigte...

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Kiel (dpa/lno) - Wegen Misshandlung eines Untergebenen muss ein Offizier der Bundeswehr 3450 Euro Geldstrafe (30 Tagessätze zu je 115 Euro) zahlen. Das Kieler Amtsgericht zeigte sich am Mittwoch nach zwei Verhandlungstagen überzeugt, dass der damalige Kommandant eines Versorgungsschiffes der Deutschen Marine es im November 2018 gefördert habe, dass dem Kameraden gegen dessen Willen an Bord die Haare geschoren wurden.

Nach Angaben des Verteidigers folgte das Gericht mit seinem Urteil der Auffassung des Staatsanwalts, der von einem minderschweren Fall ausging, weil der Geschädigte zunächst noch mit der Aktion einverstanden gewesen sei. Als dieser aber halbherzige Anstalten gemacht habe, sich der Schur zu entziehen, hätte dem Kommandanten klar sein müssen, dass er die Rasur hätte beenden müssen. Das aber sei unterblieben. Wie der Verteidiger weiter mitteilte, nahm der 36-Jährige das Urteil an. Es ist damit rechtskräftig.

Die Anklage hatte dem Offizier zunächst vorgeworfen, dass während eines damaligen Trinkgelages an Bord zwei Soldaten zwangsweise der Kopf geschoren und einem auch der Bart abrasiert wurde. Das Schiff lag dabei in Batumi in Georgien vor Anker.

Nicht nur der Angeklagte, auch die Zeugen - darunter einer der beiden Geschädigten - hatten sich aber in entscheidenden Punkten auf alkoholbedingte Erinnerungslücken berufen. Fotos und ein Video der Aktion, die der damalige Kommandant aufgenommen und im Kreis der Crew gezeigt haben soll, gibt es nicht mehr. Der Angeklagte löschte sie noch an Bord. „Es war mir peinlich, dass ich bei solch einem Geschehen dabei war“, sagte er.

Der Offizier wurde nach eigener Aussage unmittelbar nach dem Vorfall an Bord von seinem Kommando entbunden und ins Logistikkommando der Bundeswehr versetzt. Ob er wie gewünscht wieder zur See darf, ist offen. Ihm droht noch ein Verfahren vor dem Truppendienstgericht.

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