Verteidigung - Frankfurt am Main:Anklage gegen Franco A.: OLG will Anfang 2018 entscheiden

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Das Oberlandesgericht Frankfurt will voraussichtlich bis Ende März kommenden Jahres über die Zulassung der Anklage gegen den Soldaten Franco A. unter anderem wegen Anschlagsvorbereitungen entscheiden. Dies teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf Anfrage mit. Der Soldat habe die Gelegenheit, bis Mitte Januar zur Anklageschrift Stellung zu nehmen. Die Entscheidung über die Eröffnung der Hauptverhandlung werde der Staatsschutzsenat dann "nach gegenwärtiger Einschätzung" noch im ersten Quartal 2018 treffen.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Das Oberlandesgericht Frankfurt will voraussichtlich bis Ende März kommenden Jahres über die Zulassung der Anklage gegen den Soldaten Franco A. unter anderem wegen Anschlagsvorbereitungen entscheiden. Dies teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf Anfrage mit. Der Soldat habe die Gelegenheit, bis Mitte Januar zur Anklageschrift Stellung zu nehmen. Die Entscheidung über die Eröffnung der Hauptverhandlung werde der Staatsschutzsenat dann "nach gegenwärtiger Einschätzung" noch im ersten Quartal 2018 treffen.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat gegen den aus Offenbach stammenden Oberleutnant unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat Anklage vor dem OLG erhoben. Franco A. soll aus einer rechtsextremen Gesinnung heraus einen Anschlag vorbereitet haben. Den Ermittlungen zufolge wollte er dabei den Verdacht auf Flüchtlinge lenken - und hatte sich daher unter falscher Identität selbst als Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen.

Der Soldat war Ende November aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Haftbefehl aufgehoben, weil sich aus dem bisherigen Ermittlungsergebnis der dringende Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nicht herleiten lasse.

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