Verkehr:Bundestag beschließt Planungsbeschleunigung für Schiene und Straßen

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Arbeiter asphaltieren auf der A14-Baustelle die Fahrbahn der zukünftigen Autobahn in Sachen-Anhalt. (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)

Straßen- und Schienenwege sollen in Deutschland schneller gebaut werden. Die Ampelkoalition hatte sich nach langer Diskussion auf einen Kompromiss geeinigt.

Über das Vorhaben wurde viel diskutiert, jetzt ist es beschlossen: Straßen- und Schienenwege sollen in Deutschland deutlich schneller gebaut werden. Am Montag hatte sich die Ampelkoalition auf zentrale Punkte geeinigt, am Freitag hat nun der Bundestag das seit 2022 umstrittene Gesetz zur Planungsbeschleunigung beschlossen. Von dem Vorhaben könnten mehr als 700 Projekte profitieren. "Dieser Gesetzentwurf ist ein Meilenstein der Infrastrukturpolitik", sagte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP). Jahrzehntelang seien Investitionen vernachlässigt worden: "Jetzt bringen wir Fortschritt."

Die Grünen betonten, dennoch könnten nicht alle Vorhaben gleichzeitig angegangen werden: "Neue Autobahnen sind nicht nötig. Sanierung und Ausbau müssen vor Neubau gehen", sagte Grünen-Expertin Susanne Menge. Die Grünen hatten lange gegen die Aufnahme von neuen Autobahnprojekten in dem Vorhaben gewehrt und wollten allein Schienenwege bevorzugen. In dieser Woche einigten sich die Ampel-Fraktionen auf einen Kompromiss bei der Liste der Projekte, auf der auch gut 100 Autobahnvorhaben wie Lückenschlüsse stehen. Teil der Verständigung ist, dass entlang von Autobahnen und Schienen vereinfacht Windräder und Solaranlagen gebaut werden können.

Die Union kritisierte, dass Gesetz sei ohne genügende Beratungszeit in den Bundestag gekommen und werde nicht wie erhofft wirken. Der Umweltschutz werde dennoch Vorrang haben werde, sagte Ulrich Lange (CSU). Durch die Feststellung eines "überragenden, öffentlichen Interesses" im Gesetz können Umweltverträglichkeitsprüfungen künftig entfallen. Ersatzbauten wie Brücken können ohne neues Genehmigungsverfahren umgesetzt werden.

Ausgeweitete Lkw-Maut soll bis 2027 rund 30 Milliarden mehr bringen

Parallel wurde die Ausweitung und Erhöhung der LKW-Maut beschlossen, die ab Dezember greifen soll. Ab Juli 2024 wird sie bereits für Lastwagen ab 3,5 Tonnen statt wie bisher 7,5 Tonnen gelten. Ausnahme sind Handwerkerfahrzeuge. Zudem wird schon ab Dezember erstmals der CO2-Ausstoß berücksichtigt. Dies führt laut Bundesverkehrsministerium zu Mehreinnahmen über die Maut von 7,6 Milliarden Euro allein 2024. Bis 2027 werden es danach insgesamt gut 30 Milliarden Euro mehr sein.

Erstmals können mit dem Maut-Geld neue Bahntrassen finanziert werden, worauf besonders die Grünen gedrängt hatten. Aus der Wirtschaft kam Kritik an der Maut-Erhöhung. Grundsätzlich könne die CO2-Maut zwar ein Instrument für den Klimaschutz sein, erklärte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). "Zeitpunkt und Ausgestaltung sind allerdings falsch justiert", sagte Vize-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch. Derzeit gebe es noch kein ausreichendes Angebot an Lkw mit alternativen Antrieben. Die Einnahmen müssten zudem vollständig in den Klimaschutz im Güterverkehr fließen.

Der Bundesverband Güterverkehr- und Logistik (BGL) verwies darauf, dass 85 Prozent aller Gütern in Deutschland per LKW transportiert werden. Die Maut-Kosten würden auf diese umgelegt. Praktisch wirke dies wie eine Steuer-Erhöhung inmitten einer Wirtschaftskrise.

Bundesrat stimmt Erhöhung des Bürgergelds zu

Auch der Bundesrat hat heute einigen Gesetzen und Verordnungen zugestimmt. So steigen die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe ab Januar um gut zwölf Prozent. Alleinstehende Erwachsene sollen 563 Euro im Monat erhalten - 61 Euro mehr als bisher. Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten künftig 506 Euro statt bisher 451 Euro. Für Jugendliche im 15. Lebensjahr bis unter 18 Jahre fließen künftig 471 Euro (bisher 420). Für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres steigt der Satz von 348 auf 390 Euro. Für die Kleinsten klettert er von 318 auf 357 Euro. Die Erhöhung soll insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro kosten.

Der Regelsatz für das Bürgergeld wird - wie früher bei Hartz IV - jährlich an Preise und Löhne angepasst. Die Erhöhung hinkte in der Vergangenheit der Inflationsentwicklung allerdings oft hinterher. Mit der Einführung des Bürgergelds in diesem Jahr wurde die Berechnung geändert. Nun wird auch die aktuelle Inflation berücksichtigt.

Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent - im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sogenannten Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Parallel steigen auch die Sätze der Geldleistungen für Asylsuchende.

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