Grundgesetz und Volksbegriff:Wie völkisch darf die AfD sein?

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AfD-Anhänger in Berlin. Verstößt der Volksbegriff der Partei gegen die demokratische Grundordnung oder stellt er nur eine kritikwürdige Meinung dar? (Foto: Ipon/Imago)

Der Verfassungsschutz will die Partei weiter beobachten. Doch im kommenden Jahr muss er sich erneut vor Gericht dafür verantworten - und könnte durchaus scheitern.

Von Ronen Steinke, Berlin

Nationalismus und Demokratie sind kein Gegensatzpaar. Sie sind historisch gesehen sogar eher so etwas wie Zwillinge. Sie sind im selben Moment geboren worden. Es war die Zeit nach der Französischen Revolution, spätes 18., frühes 19. Jahrhundert: Unzufriedene junge Menschen forderten damals, dass Staaten sich nicht mehr länger nach einsamen Monarchen richten sollten - sondern nach dem Volk. Damit mussten die Demokraten logischerweise definieren, wer zu ihrem Volk gehört und ein Wahlrecht bekommt. Ihre Antwort: Sie konstruierten ihr "Volk" über eine vermeintliche gemeinsame Abstammung.

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