Verfassungsgericht prüft ESM und Fiskalpakt:Welche Folgen ein Veto aus Karlsruhe hätte

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Es geht um nicht weniger als zwei tragende Säulen der Euro-Rettung: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag über Eilanträge gegen den Rettungsfonds ESM und den Fiskalpakt. Sollten die Kläger Erfolg haben, würden die Gesetze zwar zunächst nur aufgeschoben. Doch schon das könnte ein Hinweis sein auf grundsätzliche verfassungsrechtliche Probleme.

Fragen und Antworten.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag über die Eilanträge gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin. Die Regierung gibt sich betont gelassen. Dabei stehen in Karlsruhe zwei tragende Säulen für die Bewältigung der Euro-Schuldenkrise zur Debatte.

Das Bundesverfassungsgericht berät über die Rechtmäßigkeit von ESM und Fiskalpakt. (Foto: dapd)

Worüber urteilt das Bundesverfassungsgericht?

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über insgesamt fünf Klagen und Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die deutschen Gesetze zum Fiskalpakt und zum ESM richten. Die Kläger wollen mit Eilanträgen erreichen, dass die Gesetze nicht vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden dürfen, bis das Bundesverfassungsgericht endgültig über ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz entschieden hat. Das könnte noch einige Monate dauern.

Nur sehr selten verhandelt das Verfassungsgericht über einen Eilantrag - dies ist ein Indiz dafür, welche Bedeutung das Gericht dem Thema beimisst. Aus gutem Grund: Sobald Bundespräsident Gauck unterzeichnet, ist Deutschland völkerrechtlich an die Verträge gebunden - selbst wenn das Verfassungsgericht im Nachhinein feststellen sollte, dass sie gegen das Grundgesetz verstoßen. Eine Kündigung ist in den Verträgen nicht vorgesehen. Vor "schweren und irreversiblen" Nachteilen warnen deshalb die Kläger.

Wer hat geklagt?

Zu den Klägern zählt unter anderem der Verein "Mehr Demokratie", der zusammen mit mehr als 12.000 Bürgern verschiedene Grundrechte durch das Rettungspaket verletzt sieht. Auch die Linksfraktion greift die europäischen Verträge als verfassungswidrig an, zudem klagt der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler.

Was bemängeln die Kläger?

Die Kläger rügen unter anderem eine Verletzung des Demokratieprinzips. Nach Auffassung von "Mehr Demokratie" hat sich der Bundestag mit seiner Zustimmung zum ESM-Vertrag "seiner parlamentarischen Gestaltungs- und Kontrollmöglichkeiten und damit seiner Haushaltsautonomie entäußert", weil er unbegrenzte Haftungsrisiken eingehe. Damit werde das Recht der Wähler auf demokratische Mitgestaltung beeinträchtigt. Die Verpflichtungen für den Rettungsschirm ESM überstiegen das, was der Bundestag verantworten dürfe. Dem Parlament entgleite die "haushaltspolitische Gesamtverantwortung". Der ESM führe dazu, dass die Europäische Union zu einer "Haftungs- und Transferunion" werde.

Damit geht es in den Verfahren letztlich um die heikle Frage, ob das Grundgesetz die Lösung der Schuldenkrise durch eine stärkere europäische Integration überhaupt zulässt oder ob sich die Deutschen dazu eine neue Verfassung geben müssten. Doch diese Fragen sind den Prüfungen der Klagen selbst vorbehalten.

(Eine ausführliche Analyse der Klageschriften lesen Sie hier.)

Wie geht es weiter?

In der Verhandlung über die Eilanträge geht es zunächst nur darum, ob das Gericht dem Bundespräsidenten bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache verbietet, die Zustimmungsgesetze zu unterzeichnen. Eine Entscheidung zu den Eilanträgen wird bis Ende Juli erwartet. Eigentlich sollte der Rettungsschirm ESM am 1. Juli aktiv werden. Sollte das Gericht den Eilanträgen recht geben, könnte das ein Hinweis darauf sein, in welche Richtung es tendiert, wenn es schließlich endgültig um ESM und Fiskalpakt geht.

ESM und Fiskalpakt waren erst am Freitag von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Der Fiskalpakt tritt in Kraft, sobald er von mindestens zwölf der 25 teilnehmenden EU-Staaten ratifiziert wurde - er kann also auch ohne Deutschland starten. Der gut 500 Milliarden Euro schwere ESM hingegen kann erst aufgespannt werden, wenn er zu mindestens 90 Prozent mit den versprochenen Mitteln gefüllt ist. Fällt der deutsche Anteil von gut einem Viertel weg, liegt die Einführung auf Eis. Die ursprünglich anvisierte Frist bis zum 9. Juli ist ohnehin nicht mehr zu halten.

Haben die Klagen Aussicht auf Erfolg?

In der Entscheidung über die Griechenland-Hilfen hatten die Richter im vergangenen Jahr Grenzen für die Übernahme finanzieller Verpflichtungen gesetzt. Der Bundestag dürfe seine Verantwortung nicht durch unbestimmte Ermächtigungen abgeben. Allerdings habe das Parlament einen weiten politischen Einschätzungsspielraum, den das Gericht respektiere.

Wie reagiert die Regierung auf das nun anstehende Urteil?

Politiker der Koalition warnen vor den Folgen eines Scheiterns von ESM und Fiskaplakt. Der FDP-Vorsitzende im Europaparlament, Alexander Graf Lambsdorff, bezweifelte gar die Urteilsfähigkeit der höchsten deutschen Richter: Sollte das Bundesverfassungsgericht die Maßnahmen zur Stabilisierung der gemeinsamen Währung aufhalten, wäre das "nicht nur eine Bauchlandung für die Bundesregierung". Es wäre "ein schwerer Schlag für ganz Europa", sagte er der Passauer Neuen Presse.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zeigte sich jedoch zuversichtlich. Die Richter hätten "in der Vergangenheit bei einzelnen Gesetzen Leitplanken eingezogen, die Hilfsmaßnahmen grundsätzlich aber nicht beanstandet", sagte die liberale Politikerin demselben Blatt.

Von anderer Seite erhielten die ESM-Gegner überraschend Unterstützung: Bundespräsident Joachim Gauck hat die Klagen am Wochenende ausdrücklich begrüßt. "Ich bin froh, dass dieser Weg beschritten wird", sagte er am Sonntag im ZDF. Die Kläger hätten das Recht, ihre Sorgen zum Ausdruck zu bringen.

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