Kann der Bund einfach so Gewinne von Unternehmen abschöpfen, um damit Verbrauchern aus der Klemme zu helfen? Seit Dezember geschieht in Deutschland genau das - mit der Strompreisbremse. Sie deckelt den Strompreis bei 40 Cent je Kilowattstunde, jedenfalls für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Finanziert werden soll das, so regelt schon Paragraf 1 des zugehörigen Gesetzes, "insbesondere" durch abgeschöpfte Überschusserlöse von Stromfirmen. Und das finden die gar nicht in Ordnung. Seit dieser Woche beschäftigt der Fall das Bundesverfassungsgericht.
Verfassungsbeschwerde:Ökostromfirmen klagen gegen Strompreisbremse
Lesezeit: 2 min
Die Abgabe treffe die Falschen, argumentiert die Beschwerde - weil Ökostromfirmen, die etwa auf Windenergie setzen, nichts für die hohen Preise können.
(Foto: Florian Gaertner/Imago)Um Verbraucher zu entlasten, schöpft der Bund seit Dezember "Überschusserlöse" von Energieanbietern ab. Darf er das? Das muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Von Michael Bauchmüller, Berlin
SZ-Plus-Abonnenten lesen auch:
Gesundheit
"Gehirne von Menschen mit Übergewicht funktionieren anders"
#Metoo
"Ich fühle mich seitdem so klein"
Kinderschlaf
Wie schläft mein Kind endlich durch?
Gesundheit
Wann es richtig ist, den Rettungsdienst zu rufen
Liebe und Partnerschaft
»Die meisten Paare reden nur fünf bis zehn Minuten pro Tag richtig«