Kann der Bund einfach so Gewinne von Unternehmen abschöpfen, um damit Verbrauchern aus der Klemme zu helfen? Seit Dezember geschieht in Deutschland genau das - mit der Strompreisbremse. Sie deckelt den Strompreis bei 40 Cent je Kilowattstunde, jedenfalls für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Finanziert werden soll das, so regelt schon Paragraf 1 des zugehörigen Gesetzes, "insbesondere" durch abgeschöpfte Überschusserlöse von Stromfirmen. Und das finden die gar nicht in Ordnung. Seit dieser Woche beschäftigt der Fall das Bundesverfassungsgericht.
Verfassungsbeschwerde:Ökostromfirmen klagen gegen Strompreisbremse
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Um Verbraucher zu entlasten, schöpft der Bund seit Dezember "Überschusserlöse" von Energieanbietern ab. Darf er das? Das muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Von Michael Bauchmüller, Berlin
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