Stuttgart:FDP fordert Engagement für Ende der Staatsleistungen

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Benjamin Strasser (FDP). (Foto: Fabian Sommer/dpa/Archivbild)

Der religionspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Benjamin Strasser hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) aufgefordert, sich in die...

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Stuttgart (dpa/lsw) - Der religionspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Benjamin Strasser hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) aufgefordert, sich in die Diskussion zur Abschaffung der sogenannten Staatsleistungen an die beiden großen christlichen Kirchen einzuschalten. „Wenn es der grüne Ministerpräsident Kretschmann mit seinem berechtigten Verweis auf den Bund ernst meint, dann sollte er seinen Koalitionspartner ermuntern, das Gesetz auch im Bundestag aktiv zu unterstützen“, sagte Strasser der Deutschen Presse-Agentur. In Stuttgart reagiert eine grün-schwarze Koalition. Im Bundestag hatten Linke, FDP und Grüne - dort alle Opposition - zu dem Thema einen Gesetzentwurf eingebracht.

Strasser, der für den Wahlkreis Ravensburg im Bundestag sitzt, sagte: „Das von Vertretern der großen Koalition angekündigte Abwarten auf die Position der Länder führt de facto dazu, dass sich auch in den nächsten Jahren in der Sache nichts bewegen wird.“ Bei den Staatsleistungen handelt es sich um jährliche Zahlungen der Länder an die katholische und evangelische Kirche. Der Entwurf sieht vor, dass die Zahlungen eingestellt werden, die Länder aber eine Ablösesumme zahlen müssen.

Alle Bundesländer mit Ausnahme Bremens und Hamburgs zahlen Staatsleistungen. Auslöser waren die Enteignungen deutscher Kirchen und Klöster Anfang des 19. Jahrhunderts im Rahmen der Säkularisation. Zum Ausgleich sprang der Staat ein. Die Weimarer Verfassung sah vor, diese regelmäßigen Zahlungen durch eine einmalige angemessene Entschädigung abzulösen. Diese Regelung wurde in das Grundgesetz übernommen. Bislang wird aber noch jährlich gezahlt - im Jahr laufenden Jahr waren es im Südwesten 130,9 Millionen Euro, wie das Staatsministerium mitteilte. Strasser sagte: „Nach über 100 Jahren sind wir als Bundestag in der Pflicht, unseren Teil des Verfassungsauftrags zu erfüllen.“

Das Staatsministerium steht dem Gesetzentwurf kritisch gegenüber. Die dort enthaltenen Regelungen und Pauschalierungen bedürften einer sorgfältigen Prüfung und der Erörterung mit den Kirchen, gerade was die Höhe des Ablösebetrags und Ablösemodalitäten betreffe. „Angesichts der großen finanziellen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie ist zu bedenken, ob und wie die staatlichen Haushalte eine solche zusätzliche Belastung durch Ablösung derzeit überhaupt stemmen könnten.“

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