Parteiausschlussverfahren:Schröder darf in der SPD bleiben

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Problematisch enge Freunde: Der damalige Kanzler Gerhard Schröder (li.) bei einem Treffen mit dem russischen Präsidenten Putin im Jahr 2005 (Foto: Imago)

Die Nähe des Altkanzlers zu Russlands Präsident Putin reicht nicht, um ihn aus der Partei zu werfen, urteilt ein internes Schiedsgericht. Die sozialdemokratische Führung bleibt dennoch auf Distanz zu ihrem ehemaligen Vorsitzenden.

Von Mike Szymanski, Berlin

Altkanzler Gerhard Schröder darf wahrscheinlich in der SPD bleiben. Auch in zweiter Instanz ist der Versuch mehrerer SPD-Verbände gescheitert, den 78-Jährigen wegen seiner Nähe zu Russlands Präsident Wladimir Putin aus der Partei auszuschließen. Die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover teilte den Verfahrensbeteiligten in einem Beschluss jetzt mit, es lasse sich "nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen", dass Schröder gegen Statuten, Grundsätze oder die Parteiordnung verstoßen oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig gemacht habe.

Damit wurde das Urteil der ersten Instanz aus dem August 2022 bestätigt. Der Weg zur Bundesschiedskommission steht den Antragstellern offen, gilt aber nun als wenig erfolgversprechend. Er sei "nicht überrascht" vom Ausgang des Berufungsverfahrens, sagte Schröder dem Magazin Stern. Der Beschluss sei "juristisch solide und überzeugend sowie politisch konsequent".

Schröder hatte in seiner eigenen Partei für Empörung gesorgt, weil er nach Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine an seiner Freundschaft zu Putin festhielt und zunächst auch keinerlei Bereitschaft zeigte, seine geschäftlichen Beziehungen zu russischen Energiekonzernen zu beenden. Immer wieder irritierte er die Parteikollegen mit seinen Aussagen. Kurz vor Kriegsausbruch warf er der von russischen Truppen bedrohten Ukraine "Säbelrasseln" vor.

Schröder gab zudem in einem Interview an, dass er nicht glaube, dass die Befehle für die Massaker im Kiewer Vorort Butscha direkt von Putin kämen. Die Schiedskommission konnte beispielsweise in dieser Äußerung eine "Verharmlosung oder gar Verneinung der Kriegsverbrechen" nicht erkennen. Sie hält Schröder zugute, dass er sich in dieser Zeit als Verhandler für eine Friedenslösung in Stellung bringen wollte.

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Was andere umstrittene Äußerungen angeht, müsse die Partei "selbst abwegige Meinungen" aushalten, so lange "sie nicht tragenden Grundsätzen der Partei widersprechen". Das sei aber nicht der Fall. Schröder vorzuwerfen, die Gefahren einer Abhängigkeit von russischen Energielieferungen in den vergangenen 25 Jahren falsch eingeschätzt zu haben, führt nach Ansicht der Schiedskommission zu weit. "Dies betrifft auch andere Politiker der SPD und anderer Parteien." In anderen Fällen, wo der Parteiausschluss entschieden wurde, hätten die Vorwürfe eine "völlig andere Qualität" gehabt.

Die Gegner Schröders in dem Verfahren zeigten sich enttäuscht über den Beschluss und appellierten in einer Erklärung an Schröder, "die SPD freiwillig zu verlassen, um der Partei keinen weiteren Schaden zuzufügen". Die Parteizentrale in Berlin teilte mit: "Diese juristische Entscheidung ändert nichts daran, dass Gerhard Schröder mit seinen Positionen zu Russland in der SPD politisch isoliert ist."

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