Rechtsextremismus:Was wusste Peter St.?

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Der Gedenkstein für den ghanaischen Asylbewerber Samuel Yeboah. (Foto: Harald Tittel/dpa)

Im September 1991 brannte im Saarland ein Asylbewerberheim, Samuel Yeboah starb. Ein Neonazi wurde bereits verurteilt, er soll das Feuer gelegt haben. Jetzt steht ein weiterer Mann vor Gericht.

Von Gianna Niewel, Frankfurt

Es war die Nacht auf den 19. September 1991, es war noch dunkel, als das Asylbewerberheim in Saarlouis im Saarland anfing zu brennen. Die meisten Bewohner konnten sich nach draußen retten, sie sprangen aus Fenstern, zwei von ihnen brachen sich dabei Knochen. Samuel Yeboah aber schaffte es nicht mehr. Die Holztreppe loderte, der Weg war versperrt, er war im Dachgeschoss gefangen. Wenige Stunden später starb er im Krankenhaus. Seine Haut war zu 90 Prozent verbrannt, die Augenlider von der Hitze geschrumpft. Multiples Organversagen.

Im vergangenen Oktober sprach das Oberlandesgericht Koblenz einen Mann wegen Mordes und versuchten Mordes in zwölf Fällen schuldig: Peter Werner S. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damals 20 Jahre alte Neonazi bei dem Asylbewerberheim einen Kanister mit Benzin verschüttete und anzündete. Die Strafe: Sechs Jahre und zehn Monate, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. S. hatte lediglich gestanden, bei dem Anschlag dabei gewesen zu sein.

Was hat Peter St. mit dem Brand zu tun?

An diesem Dienstag kommt der Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht Koblenz wieder zusammen, diesmal allerdings nicht wegen S., sondern wegen seines Freundes Peter St. Er ist angeklagt wegen Beihilfe zum Mord und zu versuchtem Mord in 20 Fällen. Was hat er mit dem Brand zu tun?

Um die Frage zu beantworten, wird sich das Gericht mit einem Abend beschäftigen, um den es auch im Verfahren gegen Peter Werner S. immer wieder gegangen war. Am 18. September 1991 - wenige Stunden vor der Tat - trafen sich die beiden Männer in der Gaststätte "Bayerischer Hof" in Saarlouis. Mit ihnen am Tisch saß Heiko S., der damals Teil der Neonazi-Szene war, mittlerweile aber ausgestiegen ist. Und nun wird es kompliziert.

An dem Abend haben alle drei gemeinsam über die Ausschreitungen in Hoyerswerda gesprochen. Dort hatten sich Rechtsextreme vor einer Unterkunft von Vertragsarbeitern aus Vietnam versammelt, am 17. September hatten sie Steine geworfen, am 18. September auch Molotowcocktails. Doch dann unterscheiden sich die Erinnerungen. Der Aussteiger Heiko S. sagt, der nun angeklagte Peter St. habe gesagt: "Hier müsste auch mal so was brennen oder passieren." Peter St. und auch der bereits verurteilte Peter Werner S. bestreiten das.

Was genau wurde an dem Abend besprochen?

Der Generalbundesanwalt wiederum glaubt dem Aussteiger. Peter St. habe damals eine "führende Rolle in der lokalen Skinhead-Szene" gehabt, "beeinflusst und bestärkt" durch dessen Aussage habe sich der "ihm untergebene" S. auf den Weg zum Asylbewerberheim gemacht.

Was genau wurde an dem Abend besprochen? Was konnten die Männer von dem wissen, was in Hoyerswerda passierte?

Der Verteidiger von Peter St., Wolfgang Stahl, sagt, sein Mandant habe von den Molotowcocktails in Hoyerswerda nichts wissen können. Die seien am Abend des 18. September erstmals geworfen worden, an dem Abend selbst habe es aber noch keine Medienberichte darüber gegeben. Wenn St. von dem Brand nichts wusste, weil er nichts habe wissen können, könne er folglich auch keine Beihilfe zu einem Brandanschlag geleistet haben. Im Übrigen habe sich Heiko S. in mehreren Vernehmungen immer wieder unterschiedlich an den Satz erinnert. Erst habe er von "passieren" gesprochen, dann von "brennen", im Protokoll der Polizei habe er das Wort "brennen" sogar durchgestrichen. Das Wort aber mache einen Unterschied.

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Alexander Hoffmann vertritt die Nebenklage, für ihn geht es um mehr als eine einzelne Formulierung, für ihn geht es auch darum, ob die drei Männer am Gasthaustisch eine gemeinsame Überzeugung hatten in Bezug auf die Frage, ob es richtig sei, Gewalt gegen Nichtdeutsche anzuwenden. Hoffmann spricht von "psychischer Beihilfe". Und da sei auch das Verhältnis von Peter Werner S. und Peter St. von Bedeutung, ein Verhältnis, um das es auch im ersten Verfahren oft gegangen war. Ein Zeuge hatte damals im Gericht gesagt, die beiden seien "ein Kopf und ein Arsch" gewesen. Ein anderer hatte gesagt, St. sei der "Oberskin" gewesen, S. sei ihm "nachgelaufen". Hat S. wenige Stunden später den Brand gelegt, um St. zu beeindrucken?

Das Gericht hat zunächst 17 Verhandlungstage angesetzt.

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