Brandanschlag auf Flüchtlingsheim:Knapp sieben Jahre Haft für Mord an Samuel Yeboah

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Peter Werner S., 52, am Montag im Koblenzer Oberlandesgericht, das ihn für die Ermordung des Ghanaers Samuel Kofi Yeboah bestraft. (Foto: Thomas Frey/dpa)

32 Jahre nach dem Brandanschlag in Saarlouis wird Peter Werner S. verurteilt. Er war 20 und Neonazi, als er die rassistische Tat verübte. Die Bundesanwaltschaft konnte weder "echte Reue" noch einen Gesinnungswandel bei ihm erkennen.

Von Benedikt Warmbrunn

Ihn weckte ein lautes Klopfen an seiner Tür. Nachdem er sie aufgemacht hatte, sah er die Flammen, das ganze Treppenhaus brannte. Er kletterte die Eisenleiter runter, aus dem fünften Stock. Unten hörten er und die anderen geretteten Bewohner der Asylbewerberunterkunft die Hilferufe von Samuel Kofi Yeboah, der oben in seinem Zimmer gefangen war: "Ich sterbe!" Als die Rettungskräfte Yeboah in den Krankenwagen trugen, rief er weiter: "Ich sterbe! Ich sterbe!" Im Krankenhaus erlag der 27 Jahre alte Ghanaer seinen Verletzungen.

Das alles geschah am 19. September 1991. Der Zeuge, der diese Eindrücke geschildert hat, will unerkannt bleiben. Nicht einmal seinen Kindern hat er davon erzählt, was er vor 32 Jahren in der Asylbewerberunterkunft in Saarlouis erlebt hat. Er lebt immer noch in der Stadt, seine Kinder gehen zu Fuß zur Schule. Er will nicht, dass sie Angst bekommen. Dass sie so ein nervöses Leben leben wie er, der erschrickt, wenn er die Feuerwehr hört, der dann sofort zu Hause anruft, ob alles in Ordnung ist. Seit mehr als 30 Jahren fällt es ihm nicht leicht zu vertrauen. Mehr als 30 Jahre lang hatte er auch nicht das Gefühl, dass er mit seinen Ängsten ernst genommen wird. So lange hat es ja auch gedauert, bis es ein Gerichtsurteil zu der Frage gegeben hat, wer damals den Brand gelegt haben soll.

Die Bundesanwaltschaft hatte neun Jahre und sechs Monate gefordert

Das Oberlandesgericht Koblenz sieht es als bewiesen an, dass der heute 52-jährige Peter Werner S. die Unterkunft angezündet hat. Es hat ihn am Montag wegen Mordes, versuchten Mordes und besonders schwerer Brandstiftung zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt; im September 1991 war S. 20 Jahre alt, er gehörte damals zur Neonazi-Szene von Saarlouis. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten gefordert, "das Tatmotiv war Ausländerhass", und sie konnte keine "echte Reue, Einsicht oder einen Gesinnungswandel" bei S. erkennen. Die Verteidigung hatte vier Jahre und sechs Monate gefordert. Peter Werner S. sei ein Mitläufer gewesen, er habe nicht selbst den Brand gelegt.

Im vergangenen November hatte der Prozess begonnen, 88 Zeuginnen und Zeugen wurden vernommen, die wichtigste Zeugin, Diana K., an gleich zwei Tagen. Sie hatte Peter Werner S. im Herbst 2019 angezeigt, weil er ihr im Sommer 2007 auf einer Grillfeier über den Brandanschlag gesagt haben soll: "Ich war das, und sie haben mich nie erwischt." Erst 2019 hatte sie erfahren, dass Samuel Kofi Yeboah in den Flammen gestorben sei, dass die Tat also noch nicht verjährt sei.

Der Prozess hat jedoch auch Fragen offengelassen. Warum wurde nach dem Brandanschlag zunächst so schlampig ermittelt? Die Mitglieder der Neonazi-Szene wurden zwar befragt, aber nicht wirklich verdächtigt. Einer erzählte vor Gericht, dass ihm ein Bier angeboten worden sei. Nur acht Tage lang wurde in der rechten Szene ermittelt, nach einem knappen Jahr wurden die Ermittlungen eingestellt. Im saarländischen Landtag soll nun ein Untersuchungsausschuss klären, wie es zu den damaligen Versäumnissen kommen konnte.

Auch die Frage, wer was wusste von den Neonazis von Saarlouis, konnte in dem Prozess nicht geklärt werden; die meisten damaligen Mitglieder beriefen sich auf Erinnerungslücken.

Ermittelt wird nun auch gegen Peter St., damals Skinheads-Anführer in Saarlouis

Sicher ist allein, dass drei Neonazis in einem Wirtshaus gesoffen und über die Ausschreitungen vom 18. September 1991 in Hoyerswerda gesprochen haben. Peter Werner S., Heiko Sch. und Peter St., der Anführer der Skinheads von Saarlouis. Über diesen Abend hatte der Angeklagte auch vor dem OLG Koblenz zunächst monatelang geschwiegen, dann sagte er: Heiko Sch. habe die Unterkunft angezündet, er selbst sei nur dabei gewesen.

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Heiko Sch. hatte das daraufhin abgestritten, er sei nach Hause gegangen. Er wiederum erzählte, Peter St. habe irgendwann gesagt, "hier müsste auch mal so was brennen". Und am nächsten Tag habe Peter Werner S. gegrinst, "sein Verhalten kam rüber wie: Das Ding ist abgebrannt, cool". Als Letzter der drei erschien Peter St. vor Gericht. Er behielt sein Verhalten der vergangenen drei Jahrzehnte bei: Er schwieg.

Die Bundesanwaltschaft weitete nach den Aussagen der drei die Ermittlungen noch einmal aus. Seit Anfang Juni sitzt Peter St. in Untersuchungshaft, es bestehe der dringende Tatverdacht der Beihilfe zum Mord.

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