Sicherheitsüberprüfung:Mutmaßlicher Rechtsextremist im Verteidigungsministerium aufgeflogen

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Im Bendlerblock überwog in den vergangenen Jahren oft der Frust darüber, "wen sie uns jetzt schon wieder geschickt haben": Das Verteidigungsministerium am Landwehrkanal. (Foto: Imago Stock&People)

Der Mann, der offenbar Zugang zu sensiblen Daten und Dokumenten hatte, ist durch Ermittlungen des Militärischen Abschirmdienstes enttarnt worden. Das geht aus einem Schreiben des Ministeriums an den Verteidigungsausschuss hervor.

Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hat offenbar einen Rechtsextremisten enttarnt, der als Referent im Bundesverteidigungsministerium tätig war. Das geht aus einem als Verschlusssache eingestuften Schreiben des Ministeriums hervor, das an die Obleute des Verteidigungsausschusses des Bundestages gerichtet ist und der SZ vorliegt.

Demnach sei dem Mann bis zu einer Entscheidung in seinem Fall der Zugang zu einer "sicherheitsempfindlichen Tätigkeit" untersagt worden. Er darf derzeit das Ministerium nicht mehr unbegleitet betreten. Aufgefallen ist der Referent bei der routinemäßigen Sicherheitsüberprüfung, der sich Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Positionen regelmäßig unterziehen müssen.

Der Referent war in der Abteilung Einsatz und Strategie beschäftigt, die unter anderem für die Planung der Auslandseinsätze der Bundeswehr zuständig ist. Dort soll er Zugang zu sensiblen Informationen und Dokumenten gehabt haben.

In dem Schreiben werden die Ausschuss-Obleute auch über zwei bereits bekannte Rechtsextremismus-Fälle im Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr informiert. Unter Verdacht stehen ein Leutnant, der im Jahr 2014 Bilder mit rechtsextremem Inhalt über eine Bundeswehr-Whatsapp-Gruppe verbreitet haben soll, und ein Oberstabsfeldwebel, der beteiligt gewesen sein soll, als 2015 während eines Ausbildungseinsatzes in den USA die schwarz-weiß-rote Reichsflagge neben der Bundesflagge platziert wurde.

Die Innenminister von Bund und Ländern hatten - allerdings im Juni dieses Jahres - einen Mustererlass vorgelegt, um einheitlich gegen das Zeigen von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen aus der Kaiser- und NS-Zeit in der Öffentlichkeit vorzugehen. Ein Grund für die neue Bewertung: Die Fahnen werden nach Auffassung der Innenminister vermehrt von rechtsextremistischen Gruppen als Symbol und Ersatz für die verbotene Hakenkreuzfahne genutzt.

Das Verteidigungsministerium schreibt in der Unterrichtung an die Obleute, dass die Aufdeckung der zwei Verdachtsfälle im KSK zeige, dass die "Maßnahmen des Wirkverbundes" aus MAD, Wehrdisziplinaranwaltschaft und Vorgesetzten griffen und "dass das KSK Sachverhalte mit Extremismusbezug im Sinne der 'Null-Toleranz-Linie' konsequent meldet, auch wenn die Geschehnisse bereits mehrere Jahre zurückliegen".

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