Rechtsextremismus:Neue Erkenntnisse im Fall "NSU 2.0"

NSU 2.0: Kunstaktion gegen rechte Strukturen bei der Polizei

Die ins Foyer des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main projizierte Aktion eines Kunstkollektivs richtete sich gegen rechte Strukturen bei der hessischen Polizei. Der Verdacht, dass es Verbindungen von Polizisten zum NSU 2.0 gab, hat sich nicht erhärtet, aber es wird gegen mehrere Polizisten ermittelt, die sich unter anderem an rechtsextremen Chats beteiligt haben sollen.

(Foto: Boris Roessler/dpa)

Der Verdacht, dass Alexander M. etliche Drohbriefe mit dem Absender "NSU 2.0" verschickt hat, hat sich offenbar erhärtet. Anfänglich standen hessische Polizisten im Verdacht.

Von Florian Flade und Ronen Steinke, Berlin

Es ist einer der politisch brisantesten Kriminalfälle der vergangenen Jahre. Lange standen hessische Polizisten im Verdacht, heimlich rechtsextreme Drohschreiben verschickt zu haben, unter anderem an die Linken-Politikerin Janine Wissler und die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız. Im Mai dann wurde in Berlin ein Mann festgenommen, der allein hinter dieser Serie von Drohschreiben gesteckt haben soll - ohne Komplizen bei der Polizei. Der Verdacht gegen ihn, so sagen Ermittler, habe sich nun erhärtet.

Der 53-jährige Alexander M. äußert sich zwar weiter nicht zu dem Vorwurf. Aber die Ermittler des Hessischen Landeskriminalamtes (LKA) scheinen auf beschlagnahmten Computern, Festplatten und USB-Sticks Dateien gefunden zu haben, deren Inhalt den Drohschreiben ähneln soll. Einen Teil der Datenträger hatte M. verschlüsselt, die LKA-Fachleute aber konnten sie zumindest teilweise knacken und auswerten. Auch hatte Alexander M. eine Menge Papiere in seiner Wohnung, darunter auch Texte, deren Wortlaut den Drohschreiben ähnelte. Er lebte in Berlin allein.

Einige der mehr als 100 Drohschreiben mit dem Absender "NSU 2.0" hatten private Daten der Opfer enthalten, etwa Meldeadressen oder auch die Namen von Kindern oder Eltern. Dieselben Informationen waren zuvor über Polizeicomputer etwa in Frankfurt am Main, Wiesbaden und Berlin abgefragt worden. Die Erklärung der Ermittler lautet: Alexander M. soll auf Polizeiwachen angerufen und Beamten vorgetäuscht haben, er sei ein Kollege von ihnen, der eine Auskunft brauche. Mittlerweile gebe es aber auch Hinweise darauf, dass Alexander M. diese Masche auch bei anderen Stellen wie Bürgerämtern probiert habe, wohl mit Erfolg.

Alexander M. war der Polizei bereits zuvor bekannt

In Berlin war Alexander M. für die Polizei kein Unbekannter. Eine ganze Reihe von Ermittlungsverfahren war gegen den Langzeitarbeitslosen geführt worden, wegen Beleidigung, Bedrohung, Urkundenfälschung, Amtsanmaßung und Betrügereien. Er hatte auch schon im Gefängnis gesessen. Und: Alexander M. hatte vor Jahren Berliner Behörden angeschrieben und sie ausdrücklich gewarnt, es sei sehr einfach, über Einwohnermeldeämter an private Daten von Bürgern zu gelangen. Er selbst habe dies auch schon öfter getan.

Gegen seine Untersuchungshaft hat er bereits im Juni schriftlich Beschwerde eingelegt. Das Frankfurter Landgericht verwarf diese Beschwerde als unbegründet, auch dort sieht man weiterhin einen dringenden Verdacht gegen den Mann, der seine E-Mails mit "NSU 2.0" unterzeichnet haben soll. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main möchte sich nicht zum Stand der Ermittlungen äußern. Wann eine Anklage gegen Alexander M. erhoben werde, stehe noch nicht fest, sagte eine Sprecherin.

Womöglich wird es dann auch um einen weiteren Vorwurf gehen. Im Frühjahr 2017 hatte jemand in der Kanzlei des Würzburger Anwalts Chan-jo Jun angerufen, der damals gerade einen syrischen Flüchtling vertrat, dessen Foto in sozialen Medien gefälscht und missbräuchlich verwendet worden war. Der Anrufer drohte dem Anwalt, er werde ihn umbringen, kannte dessen Privatadresse und familiären Verhältnisse. Schon damals gab es digitale Spuren, die zu Alexander M. nach Berlin führten. Doch sie wurden nicht konsequent verfolgt. Die Staatsanwaltschaft Würzburg prüft derzeit, ob sie den Fall wiederaufnimmt.

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