Prantls Blick:Unter 18, Covid-19: Die Generation Corona

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Spielplatz geschlossen: Nachdem in einer Schlachterei hunderte Corona-Fälle nachgewiesen wurden, schloss der Landkreis Gütersloh Kitas und Schulen. (Foto: Jonas Güttler/dpa)

Kitas zu, Schulen zu: In der Corona-Krise spürt man schmerzlich, dass die Verfassung noch kein eigenes Grundrecht für Kinder und Jugendliche kennt.

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Es gibt Themen, die stehen schon so lang auf der Tagesordnung, dass man sich darüber wundert, dass sie immer noch dastehen. Weil sie schon so lang dastehen, werden sie kaum noch zur Kenntnis genommen. Das Thema Kinderrechte im Grundgesetz gehört dazu. Darüber wird nun seit fast dreißig Jahren diskutiert; passiert ist - fast nichts. Der Tierschutz steht längst in der Verfassung, der Kinderschutz noch immer nicht. Es gibt einen unzureichenden Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin; das ist alles; das ist das Ergebnis von dreißig Jahren Diskussion.

"Angemessen" oder "vorrangig"?

"Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen": So müsste das Kindergrundrecht lauten - angelehnt an die Formulierung der UN-Kinderkonvention. In der Formulierung der Bundesjustizministerin heißt es kleinmütig, das Kindeswohl sei bei allem staatlichen Handeln "angemessen" zu berücksichtigen. Das ist ein Muster ohne Wert. Nicht "angemessen", sondern "vorrangig" muss das Kindeswohl berücksichtigt werden.

Also: "Bei allen staatlichen Maßnahmen muss das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden". Wenn das so ist und wenn es dieses starke Kindergrundrecht in der Corona-Zeit schon gegeben hätte - hätte die Politik dann den Kindern so viele Türen so schnell und so lang zusperren dürfen: die Türen der Kindertagestätten, der Schulen? Hätten die Spielplätze und die Sportplätze geschlossen werden dürfen - und auch noch die Türen der Familienwohnungen? Hätte es für Kinder die rigorosen Kontaktsperren geben dürfen? Hätte es sein dürfen, dass auch die Kinder, die in prekären Verhältnissen leben, deren Zuhause also schon in normalen Zeiten ein schwieriges Zuhause ist, in diesem Zuhause rund um die Uhr festgehalten werden?

Wird man später von einer "Generation Corona" reden, von einer Generation, die durch die Maßnahmen gegen Corona geschädigt wurde? Holger Münch, der Präsident des Bundeskriminalamts, ist besorgt über die Lage von potenziell gefährdeten Kindern während der Pandemie. Bei der Präsentation der Kriminalstatistik sagte er zwar, dass derzeit bei der Polizei noch nicht mehr Hinweise auf Gewalt und Missbrauch in den Familien eingehen als sonst. Diese Daten seien aber mit äußerster Vorsicht zu genießen, das Dunkelfeld sei groß und die soziale Kontrolle sei schwach - weil den Kindern der Kontakt mit Lehrern und Erziehern fehle. Marcus Weinberg, der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion meint: "Die Auswirkungen sind teilweise verheerend und werden langfristig wirken, insbesondere, wenn es um die Folgen von Gewalt gegen Kinder und Kindesmissbrauch geht. Auch die lange soziale Isolation könnte bei einigen Kindern Spuren hinterlassen haben."

Das Corona-Abi

Wird es einmal ein Makel sein, das Abi 2020 gemacht zu haben, wird es das "Corona-Abi" sein? Es hat im Moment den Ruch, mit allzu viel Großzügigkeit verliehen zu werden; das stimmt nicht, denn der Abschluss wird zum großen Teil von den Leistungen der vorausgegangenen Jahre bestimmt. Diejenigen, die jetzt die Schulen verlassen, leiden darunter, dass sie nicht feiern können und ein vermeintlich zweitklassiges Zeugnis haben. In vielen Abituransprachen wird wohl davon geredet werden, worauf die "Generation Corona" alles verzichten muss. Vielleicht sollte man den jungen Leuten nicht nur Mitleid entgegenbringen, sondern ihnen auch sagen: "Ihr habt jetzt was übers und fürs Leben gelernt, was andere erst später lernen. Ihr könnt was draus machen."

Kinder haften für ihre Eltern

Die allermeisten Schulen und Kindergärten laufen immer noch im Minimalbetrieb oder werden wieder ganz geschlossen, sobald Erwachsene in der Nachbarschaft das Virus verbreiten. Dabei sind die Corona-Ausbrüche der vergangenen Wochen nicht von Kindern ausgegangen, sondern von Erwachsenen. Der SZ-Kollege Hanno Charisius hat bitter kommentiert: "Kinder müssen nur dafür büßen."

Als es den Corona-Ausbruch in einer riesigen Fleischfabrik im Landkreis Gütersloh gab, als hunderte Virustests positiv ausfielen, als tausende Menschen in Quarantäne kamen - was tat der zuständige Landrat? Er ordnete die Schließung aller Schulen und Kindergärten im Kreis an. Begründung: Dies sei besser als ein Lockdown und ein gutes Mittel gegen die Ausbreitung des Virus. "Das ist Unsinn", kommentierte der Wissenschaftskollege Charisius. Gewiss seien Schulen und Kindergärten Stätten des Austausches für Krankheitskeime aller Art - aber dagegen brauche es andere Maßnahmen als die Zusperrerei von Schulen.

Die Kultusminister haben soeben angekündigt, dass der Regelbetrieb an allen Schulen nach den Sommerferien wieder aufgenommen werden soll.

Am Ende der Kräfte

Die Schulen wurden schnell zugemacht und sie blieben lange geschlossen. Und ihre schnelle Schließung bei neuen Infektionen gilt immer als probate Maßnahme. Martin Löwe, der Vorsitzende des Bayerischen Elternverband klagt: Es sei nicht nachvollziehbar, dass Biergärten und Fitnesscenter öffnen, "aber unsere Kinder nicht in die Schule dürfen. Wir sind am Ende unserer Kräfte." Löwe konstatiert einen großen Leidensdruck auf Seiten der Eltern. Der Kollege Charisius fügt an: "Schlägt das Virus zu, trifft es letztlich die Kleinen. Nicht weil es besonders viel bringen würde, Schulen und Kindergärten zu schließen, sondern weil es so einfach ist. Und die betroffenen Familien sind längst viel zu erschöpft, um sich noch zu wehren."

Der Kinderbonus von 300 Euro, den die Koalition im Konjunkturpaket versprochen hat, ist nur eine Art Leckerli. Satt und stark werden die Familien davon nicht. Satter und stärker würden sie durch langfristige Maßnahmen - zum Beispiel dann, wenn das Ehegattensplitting im Steuerrecht durch ein Familiensplitting, auch Kindersplitting genannt, ersetzt würde. Für den Steuertarif ist es derzeit egal, ob die Ehegatten vier Kinder haben oder keines. Es zählt die Ehe und sonst nichts. Das Steuerrecht ist hinter der Rechtsentwicklung zurückgeblieben. Im Familienrecht ist die Ehefixiertheit seit langem zu Ende. Dreh-und Angelpunkt, etwa für Unterhaltsansprüche, ist dort das Kind, nicht mehr die Ehe. Der Stellenwert der Ehe hat abgenommen, der Stellenwert der Kinder hat zugenommen.

Der Fliegende Holländer

Das ist kein Werteverlust, das ist eine Werteverlagerung. Familie definiert sich nicht mehr über die Ehe, sondern über Kinder. Kinder sind schutzbedürftig; und sie sind förderungswürdiger als kinderlose Paare. Deshalb ist es höchste Zeit für ein Kindersplitting im Steuerrecht; deshalb ist es höchste Zeit für ein Kindergrundrecht in der Verfassung. Dem Kindersplitting und dem Kindergrundrecht darf es nicht ergehen wie dem Fliegenden Holländer, der immer unterwegs ist, aber nie ans Ziel kommt. Eine Verfassung ist nicht nur eine Ansammlung von juristischen Formulierungen. Sie ist auch so etwas wie eine Liebeserklärung an ein Land und seine Menschen.

Wenn das so ist, dann ist wirklich nicht einzusehen, warum in dieser Liebeserklärung ausgerechnet die Kinder nicht vorkommen sollen. Und die Liebe zeigt sich nicht darin, dass die Politik bei grassierenden Infektionen zu allererst die Schulen und die Kindergärten zusperrt. Dass beim großen Lockdown im März, als man über das Virus noch wenig wusste, alles betroffen war, muss man vielleicht jetzt nicht mehr kritisieren. Aber auf der jetzigen Wissensbasis erscheint es nicht verhältnismäßig die Schulen zu schließen. Das widerspricht den Rechten der Kinder und der Jugendlichen, das widerspricht dem U-18-Grundrecht.

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