Patientenautonomie:Sterben lernen

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Holzkreuze in der Gnadenkapelle in Altötting (Foto: Andreas Gebert/dpa)

Früher hatten die Menschen Angst vor dem Scheintod, heute haben sie Angst vor dem Scheinleben. Kann es ein Schaden sein, wenn man länger lebt?

Kommentar von Heribert Prantl

Die Gnadenkapelle des Marienwallfahrtsorts Altötting ist ein wunderlicher Ort, einer, der viel mit dem Tod zu tun hat. Dort sind, nahe der berühmten Schwarzen Madonna, die Herzen von einem Kaiser, sechs Königen, drei Kurfürsten, elf fürstlichen Frauen und fünf Bischöfen beerdigt. An den Außenwänden der Kapelle findet man zweitausend Votivtafeln, die Gläubige dort zum Dank für Wunder angebracht haben, die angeblich die heilige Maria bewirkt hat. "Hab wunderbare Hilf erlangt" steht über diesen Bildern von brennenden Häusern, umgestürzten Fuhrwerken und gebrochenen Gliedmaßen. Viele der Pilger umrunden die Gnadenkapelle betend, manche tun dies sogar auf Knien; sie legen sich dabei Kreuze auf die Schultern, die für diese geistliche Übung bereitgestellt sind.

Mit einem der Kreuze hat es eine besondere Bewandtnis; es ist mannshoch und heißt "das Stocker-Kreuz". Am 30. Mai 1887 trug es der 25 Jahre alte Franz Xaver Stocker von seinem Wohnort Prien am Chiemsee zu Fuß nach Altötting, um ein Versprechen einzulösen. Der Mann hatte beim Transport von Baumstämmen einen fürchterlichen Unfall erlitten. Im Krankenhaus hielt man ihn für tot. Er war es aber nicht. Er hatte Wundstarrkrampf und war unfähig, auch nur einen Finger zu rühren. In seinen Lebenserinnerungen schreibt er: "Ich sah und hörte aber alles, auch wie die Schwestern sprachen: "Gottlob, jetzt hat er ausgelitten!" Stocker berichtet, dass er hörte, wie ein Arzt den Tod bestätigte, und mitbekam, wie er in die Leichenkammer gebracht wurde. In seiner Not gelobte er, im Fall seiner Rettung ein Kreuz nach Altötting zu schleppen.

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Was ist, wenn aus Lebensverlängerung eine Leidensverlängerung wird? Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob und wann künstliche Ernährung ein Schaden ist, für den Schmerzensgeld bezahlt werden muss.

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Was hier geschildert wird - die Gefahr, lebendig begraben zu werden - gehörte zu den Urängsten des 19. Jahrhunderts. Diese Schauergeschichten, wie sie meine Großmutter noch zu erzählen wusste, haben mich so beschäftigt, dass ich einst als Ministrant bei Aussegnungen meine Zeit damit verbrachte, den aufgebahrten Toten konzentriert ins Gesicht zu schauen um eventuelle Zuckungen zu entdecken.

Warum erzähle ich das? Kaum jemand hat noch Angst vor dem Scheintod; er gehört heute in die Horrorfilme. Die realen Horrorbilder, die Horrorbilder des Alltags von heute handeln vom Scheinleben. Sie handeln davon, am Ende des Lebens "an Schläuchen zu hängen", wie es in vielen ungenauen Patientenverfügungen heißt, die sich genau das verbitten wollen. Der Horror von heute handelt von der Medizintechnik, die in guter Absicht so eingesetzt wird, dass sie nicht zum Segen, sondern zum Fluch wird - weil sie den todkranken Menschen am friedlichen Sterben hindert; weil sie das Weiterleben zum Weiterleiden macht. Zu viel Behandlung, so sagt der Palliativmediziner Gian Domenico Borasio, kann den Tod qualvoller machen als nötig.

Aber: Wann wird aus dem guten Viel ein schlechtes Zuviel? Und wer entscheidet das? Paragrafen? Die Ärzte? Die Ökonomie? Gewiss: Zuoberst steht die Autonomie. Sie setzt aber Äußerungen des Kranken voraus - sei es in einer Patientenverfügung oder auch in Vorsorgevollmacht, in der man an einen anderen Menschen für Notsituationen die Entscheidungen übertragen hat. Gibt es Regeln, nach denen im Zweifel verfahren werden soll? Das gehört zu den Fragen, auf die die Bundesrichter in ihrem Urteil am Dienstag eine Antwort finden müssen. Der Sohn eines dementen Vaters, den der Hausarzt bis zu dessen Tod im 82. Lebensjahr künstlich ernähren ließ, hat geklagt. Er verlangt vom Arzt Schmerzensgeld wegen unangebrachter künstlicher Ernährung; die habe einen würdevollen Tod verhindert.

Der Sterbeprozess darf nicht zum Vegetieren werden. Davor bewahrt die Hilfe beim Sterben. Hilfe heißt immer: Niemand darf zum Sterben gedrängt werden. Es darf sich kein Druck zum "Frühableben" entwickeln; das wäre pervers. Es darf aber auch niemand zum Weiterleben gezwungen werden, der in freier Entscheidung keine lebenserhaltende Behandlung mehr will. Das klingt so klar, aber es ist oft nicht mehr klar, sobald die konkrete Wirklichkeit dazwischenkommt.

Wir müssen mehr übers Sterben reden

Was tun, wenn einer nicht mehr sagen kann, was er will? Er hat eine Patientenverfügung? Gut. Aber auch die Patientenverfügung kann nicht alle Fälle des schillernden Lebens und Sterbens eindeutig erfassen. Was tun, wenn dann die Meinungen der Angehörigen untereinander, der Pflegenden und Ärzte darüber auseinandergehen, ob dieses konkrete Leben noch ein erhaltenswertes ist? Die Eindeutigkeit, die der Satz "Das ist kein Leben mehr" suggeriert, gibt es nicht. Es gibt Todkranke, die ein Leben, das jeder Gesunde als Strafe empfände, annehmen und leben wollen.

Das ist doch kein Leben mehr? Es gibt kein Evaluierungs-Programm, keinen Algorithmus, nach dem das bestimmt werden kann. Nichts entbindet vom Gespräch, nichts entbindet von Gewissenskonflikten. Die beste Voraussetzung dafür, dass dieses Ringen zum guten Ausgang führt, ist Vertrauen. Vertrauen aber macht sich rar in einer Zeit, in der die große gesellschaftliche Krankheit Einsamkeit heißt. Der Mensch am Ende seines Lebens muss eingebettet sein in Fürsorglichkeit; Palliativmedizin nennt man das.

Die Menschen werden besser lernen müssen, ihre Sterblichkeit anzunehmen. Dazu gehört, dass sie dem Gespräch über die letzten Dinge in der Familie, im Freundeskreis, mit dem Hausarzt nicht aus dem Wege gehen. Man stirbt nicht daran, dass man übers Sterben redet. Es kann aber sehr wohl sein, dass man dadurch einst etwas leichter stirbt. Das könnte, das sollte auch in dem Urteil vom Dienstag so stehen, obwohl das nicht zum Paragrafenwissen gehört. Im Mittelalter nannte man das "ars moriendi": die Kunst des Sterbens.

© SZ vom 30.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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:Kann es ein Schaden sein, wenn man länger lebt?

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